Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1.1 Die EFM Versicherungsmakler AG (in weiterer Folge „EFM“) ist Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im Sinne des § 26 MaklerG. Sie als Kunde werden daher Vertragspartner der EFM. Der Franchiseunternehmer ist Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 1313a ABGB. 

1.2 Wir verpflichten uns im Sinne des § 27 MaklerG überwiegend Ihre Interessen zu wahren und sehen uns als Vertreter des Kunden. Die Dienstleistungen erfolgen auf Basis einer Provision des Versicherungsunternehmens sowie einem optionalem zusätzlichen Honorar (EFM Servicepaket).

1.3 Beschränkung auf österreichische Versicherer und Versicherer des EWR Raumes: Die Interessenwahrung in Bezug auf die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, örtlich auf Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Österreich sowie auf Versicherer des europäischen Wirtschaftsraumes, sofern diese sich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und des österreichischen Rechts unterwerfen, beschränkt.

1.4 Betreuung durch die EFM: Zur Wahrung Ihrer Interessen und zum Tätigwerden des EFM Maklers im Sinne des § 28 MaklerG bedarf es eines Auftrages. Diese Aufträge dienen unter anderem als rechtliche Basis, zur Aufnahme, Verarbeitung und Umsetzung des Auftrages sowie zur Betreuung und Schadenbearbeitung, gemäß Österreichischem Datenschutzgesetz. Die Annahme eines derartigen Auftrages behält sich die EFM ausdrücklich vor.

1.5 Die Beratung zu empfohlenen Versicherungsprodukten erfolgt auf Basis einer ausgewogenen Untersuchung des Versicherungsmarktes.

II. Unsere Leistungen

2.1 EFM Polizzenüberprüfung

2.1.1 Wir überprüfen einmalig die bestehenden Versicherungsverträge.
2.1.2 Die Leistungen des EFM Servicepaketes (Punkt 2.2) sind NICHT in der EFM Polizzenüberprüfung enthalten.

2.2 EFM Servicepaket
2.2.1 Leistungen der EFM Polizzenüberprüfung
2.2.2 Risikoerfassung: Mit Ihrer Unterstützung und Zustimmung erfassen wir Ihre Daten, um dadurch Ihre persönliche Risikosituation analysieren zu können.
2.2.3 Feinabstimmung eines angemessenen Deckungskonzeptes: Auf Basis der Risikoerfassung, Ihrer Wünsche und Bedürfnisse erstellen wir ein angemessenes Deckungskonzept, welches wir mit Ihnen besprechen, begründen und gemeinsam mit Ihnen fein abstimmen.
2.2.4 Bestmöglicher Versicherungsschutz: Nach Absprache mit Ihnen vermitteln wir den für Sie bestmöglichen Versicherungsschutz. Neben der Höhe der Versicherungsprämie achten wir insbesondere auf den vom Versicherer angebotenen Deckungsumfang, auf die fachliche Kompetenz des Versicherers, insbesondere bei der Schadensabwicklung und die Vertragslaufzeiten des Versicherungsvertrages. Wir beurteilen die Solvenz des Versicherers im Rahmen der uns zugänglichen fachlichen Informationen. Abschluss, Änderungen und Kündigungen von Versicherungsverträgen führen wir in Ihrem Interesse mit höchster Sorgfalt in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung durch. Wenn Sie uns Änderungen Ihrer Risikosituation bekannt geben, werden wir Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen.
2.2.5 Produkt- und Prämienvorteile: Sie erhalten als EFM Kunde die zwischen uns und den Versicherern vereinbarten Sonderkonditionen, insbesondere Prämienvorteile, Sonderklauseln, Sondervereinbarungen.
2.2.6 Betreuung und Hilfe im Schadensfall: Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung eines Schadensfalles. Für die bestmögliche Betreuung im Schadensfall ist es erforderlich, dass Sie uns jeden Schadensfall rasch schriftlich melden und uns sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen umgehend zur Verfügung stellen.
2.2.7 Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen: Durch den Abschluss des EFM Servicepaketes genießen Sie auch Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen. Der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sich nach der jeweiligen Rahmenvereinbarung zwischen uns und unserem Versicherungspartner.

2.3 EFM Weiterbildung 
2.3.1 Veranstaltungen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen Namen sowie Fotos der Teilnehmer zum Zwecke der Dokumentation gefertigt und gegebenenfalls veröffentlicht werden.
2.3.2 Änderung des Vertrages: Der Bildungsanbieter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen sowie Veranstaltungsabsagen vor. Wird die Veranstaltung abgesagt, bekommt der Kursteilnehmer die Kurskosten zurückerstattet. Der Ersatz für sonstige Aufwendungen wie Hotelkosten etc. wird nicht vom Bildungsanbieter geleistet. 
2.3.3 Rücktrittsrecht: Bei Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere telefonisch oder per Internet, steht dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des FAGG von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu, sofern die Veranstaltung nicht bereits binnen dieser 14 Tage beginnt. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist mündlich geäußert, elektronisch per E-Mail an akademie@efm.at oder postalisch an die EFM abgesendet wird. 
2.3.4 Stornobedingungen: Unabhängig vom gesetzlichen Rücktrittsrecht hat die Stornierung schriftlich zu erfolgen, sofern sie bis 15 Tage vor Kursbeginn bei der EFM einlangt. Für Stornierungen, die vom 14. bis zum 4. Tag vor Seminarbeginn einlangen, werden 50% Stornogebühr, bei Einlangen der Stornierung bis zum Ablauf des 4. Tages oder bei Nichterscheinen 100% Stornogebühr verrechnet. 
2.3.5 Sie haben jederzeit die Möglichkeit der Beschwerde bei der EFM Versicherungsmakler AG, Keplerstraße 105/4, 8020 Graz, www.efm.at/impressum sowie beim Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Rainergasse 38, 1050 Wien, www.ibw-guetesiegel.at/impressum.

III. Wer hat Anspruch auf unsere Leistungen

3.1 Sie als unser Kunde haben Anspruch auf unsere Leistungen. Neben Ihnen haben mit Ihrer Zustimmung folgende Personen Anspruch auf unsere Leistungen, wenn diese Personen am Auftrag angeführt sind:
3.1.1 Ihr in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebender Ehegatte oder Lebensgefährte und
3.1.2 Ihre minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben)
3.1.3 Volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. ihren ordentlichen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten.
3.1.4 Bei Firmen- und Landwirtschaftskunden hat das Unternehmen Anspruch auf unsere Leistungen für den Betriebsbereich. Sofern gesondert vereinbart, kann auch der Privatbereich für eine genannte Person eingeschlossen werden. In diesem Fall gelten auch Pkt. 3.1.1 bis 3.1.3 für die genannte Person.

IV. Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeit

4.1 EFM Polizzenprüfung: Der Vertrag endet, wenn wir die vereinbarte (einmalige) Leistung erbracht haben, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

4.2 EFM Servicepaket: Vertragsbeginn ist der dem Unterschriftsdatum folgende Monatserste. Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf des Vertrages mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt wird. Der Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen beginnt mit dem dem Unterschriftsdatum folgenden Tag.

4.3 Kündigung aus wichtigem Grund: Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vertrag von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden. Wichtige Gründe, die uns zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigen, sind insbesondere gegeben, wenn
4.3.1 Sie die Versicherungsprämien an den Versicherer unberechtigt nicht bezahlen,
4.3.2 Sie mit der Bezahlung des vereinbarten Beitrages bzw. von Verwaltungsauslagen an uns länger als 28 Tage trotz Nachfristsetzung in Verzug sind.

4.4 Durch die Beendigung des Vertrages gehen auch alle Vorteile, die Sie als EFM Kunde bei den Versicherungsunternehmen erhalten haben, verloren. Dies gilt insbesondere für Prämienvorteile, Sonderklauseln, Sondervereinbarungen. Die Versicherer werden von uns über eine Auflösung dieses Vertrages informiert.

V. Ihre Verpflichtungen

5.1 Informationspflicht: Sie verpflichten sich uns alle Umstände mitzuteilen, die erforderlich sind, um Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer wahren zu können. Sie verpflichten sich insbesondere uns alle Risiken mitzuteilen, die Einfluss auf Ihre Versicherungsverträge haben können. Sie verpflichten sich auch uns alle relevanten Veränderungen (z.B. Adresse, Beruf, längere Auslandsaufenthalte, bauliche Veränderungen) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung unsererseits für Schäden infolge unrichtiger, verspäteter oder unvollständiger Angaben, insbesondere von Risiken, ist ausgeschlossen.

5.2 Unterstützung bei der Risikoerfassung: Sie verpflichten sich sämtliche für den Abschluss der gewünschten Versicherungsverträge relevanten Daten, gemäß Österreichischem Datenschutzgesetz, wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben, insbesondere aber auch, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung vor Ort teilzunehmen.

5.3 Vorläufiger Versicherungsschutz: Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein von Ihnen oder für Sie durch uns unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Der Versicherungsantrag bedarf der Annahme durch die Versicherer (Zustellung einer Polizze). Sie nehmen somit zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein Zeitraum ohne Versicherungsschutz bestehen kann. Wir verpflichten uns allerdings, jeden unterfertigten Versicherungsantrag unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. Für die Vereinbarung eines vorläufigen Versicherungsschutzes (vor Annahme des Antrages durch den Versicherer) bedarf es einer besonderen kostenpflichtigen Vereinbarung mit dem Versicherer, die im Einzelfall getroffen werden kann.

VI. Haftung durch die EFM

6.1 Für bestehende Deckungslücken wird keine Haftung übernommen. Bis zur Besprechung und dem Erheben Ihrer Wünsche und Bedürfnisse, Ihrer Risikoanalyse und Ihres Deckungskonzeptes ist eine Haftung ausgeschlossen (Ausgenommen vorläufiger Versicherungsschutz durch den EFM Versicherungsmakler).

6.2. Haftungsbeschränkung: Die EFM ist Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Z 76 GewO und haftet ausschließlich im Rahmen dieser Gewerbeausübung. Das Franchisesystem EFM bezieht sich ausschließlich auf den Geschäftsbereich Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Tätigkeiten der Franchiseunternehmer außerhalb dieser Gewerbeberechtigung, insbesondere im Rahmen einer gewerblichen Vermögensberatung, Wertpapiervermittlung etc. nicht im Rahmen des Franchisesystems EFM erfolgen und eine Haftung der EFM dafür ausgeschlossen ist.

6.3 Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Wir haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Bereich der groben Fahrlässigkeit wird die Haftung mit der jeweils aktuell geltenden Haftpflichtversicherungssumme (entspricht zumindest der Pflichtversicherungssumme für Versicherungsvermittler nach § 137c GewO) begrenzt.

6.4 Wir haften nicht für Schäden, die aus der Ermittlung der Versicherungssumme im Schadensfall resultieren, wenn die Versicherungssumme von Ihnen gewählt wurde, obwohl wir Sie auf eine möglicherweise zu geringe Versicherungssumme hingewiesen haben (z.B. Unterversicherung).

6.5 Verständigungs- und Schadenminderungspflicht: Sie verpflichten sich, uns unverzüglich nach Kenntnis eines Haftungsfalles zu verständigen und alle Vorkehrungen zu treffen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

6.6 Verjährung: Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren, sofern Sie nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie oder die Anspruchsberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten, spätestens aber 3 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.

VII. Beiträge

7.1 Für die EFM Polizzenüberprüfung ist eine einmalige, für das EFM Servicepaket ist eine jährliche Aufwandsentschädigung fällig (Beitrag).

7.2 Eine Provision steht uns, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, von Ihnen nicht zu.

7.3 Zahlungsverzug: Sollten Sie mit der Zahlung des vereinbarten Beitrages in Verzug sein, werden wir Sie schriftlich an die Zahlung Ihres Beitrages erinnern. Wir können in dieser Erinnerung eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können wir den Vertrag kündigen. Bei Beendigung des EFM Servicepaketes entfallen unsere Pflichten aus diesem Vertrag (inkl. Maklerhaftung) wie auch der Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, wenn der Beitrag zum Ablauf der Mahnfrist noch nicht einbezahlt wurde.

VIII. Schlussbestimmungen

8.1 Schriftlichkeitsgebot: Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages und der Vollmacht bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.

8.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Abschnitte dieses Vertrages sowie der AGB berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

8.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:
8.3.1 Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz der EFM Versicherungsmakler AG in Graz.
8.3.2 Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

8.4 Datenschutz: Der Versicherungsmakler ist zur Verschwiegenheit und Einhaltung des Österreichischen Datenschutzgesetzes (siehe Datenschutzerklärung), verpflichtet. Er hat die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihm bei seiner Beratung bekannt werden, zu wahren und nur solche Informationen weiterzugeben, die zur Beurteilung des zu versichernden Risikos notwendig sind. Der Kunde gibt bis auf Widerruf seine Einwilligung, dass seine persönlichen und personenbezogenen Daten automationsunterstützt von EFM bzw. von mit EFM verbundenen oder beteiligten Unternehmen verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben werden. Die EFM ist zur Kontaktaufnahme - auch zu Informations- und Werbezwecken - per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt. Sie haben grundsätzlich jederzeit das Recht auf Widerruf, wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt. Der Widerruf kann per Mitteilung per E-Mail an office@efm.at, durch Kontaktaufnahme mit Ihrem persönlichen EFM Versicherungsmakler und/ oder schriftlich an EFM Versicherungsmakler AG, Keplerstraße 105/4, 8020 Graz erfolgen. Innerhalb unseres Unternehmens bedienen wir uns Drittanbietern und nutzen teilweise Cloud-Dienste wie z.B. Microsoft, Oracle oder Evernote. Aufgrund der Aufhebung des EU-US-Privacy Shields achten wir bei Datenübermittlung in Drittländer auf die Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus in diesen Ländern. Für nähere Informationen zum Thema Datenschutz sehen Sie sich die Datenschutzerklärung der EFM Versicherungsmakler AG an.

8.5 Änderungen der AGB: Die aktuell gültigen AGB der EFM sind im Internet unter www.efm.at abrufbar. Geänderte AGB werden 30 Tage nach Veröffentlichung im Internet gültig, sofern Sie nicht ausdrücklich innerhalb dieser 30 Tage widersprechen.

8.6 Sie haben jederzeit die Möglichkeit der Beschwerde über Versicherungsvermittler beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt. 1/7 Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmdw.gv.at oder speziell bei datenschutzrechtlicher Natur wenden Sie sich an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42 1030 Wien Telefon: +43 1 52 152-0 E-Mail: dsb(at)dsb.gv.at
https://www.dsb.gv.at/