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Schützen Sie Ihr Eigenheim vor Frostschäden!
Schützen Sie Ihr Eigenheim vor Frostschäden!
Franz K.: „Ich habe in der Zeitung gelesen, dass ich die Wasserleitungen meines Hauses entleeren soll, sobald ich es für 72 Stunden verlasse, da die Versicherung im Schadensfall sonst die Leistung verweigern kann. Stimmt das?“
Grundsätzlich deckt die Eigenheimversicherung Schäden an Grundstück und Eigenheim ab, die durch Sturm oder Schneedruck hervorgerufen werden. Auch Frostschäden an Leitungsrohren können durch diese Versicherung gedeckt sein.
 
Wenn es sich um einen dauerhaften Wohnsitz dreht, achten Sie auf eine angemessene Beheizung der Räume und schließen Sie alle nicht benötigten Wasserleitungen in den kalten Wintermonaten ab. Besonders betroffen sind Leitungen, die im Freien verlaufen.
 
Ist das Gebäude (vorübergehend) unbewohnt, sollte das Wasser aus allen Wasserleitungen, Spülkästen und ähnlichem entleert werden. Aber Achtung, auch wenn das Gebäude nur 72 Stunden leer steht, wird es versicherungstechnisch als „unbewohnt“ bezeichnet.
Wenn es sich um ein Wochenendhaus handelt, lassen Sie alle Wasserrohre von einem Fachmann entleeren und sorgen Sie für eine dauerhafte Beheizung der Räumlichkeiten, sodass die Temperatur nie unter vier Grad Celsius sinken kann. Verabsäumen Sie jedoch nicht die Heizungsanlage regelmäßig zu kontrollieren.
 

Mehr Informationen dazu bei Ihrem EFM Versicherungsmakler.

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