Naturkatastrophen
Beschädigungen am Auto werden nur ersetzt, wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Wer diese nicht hat, muss für die entstandenen Schäden selber aufkommen.
Haushalts- und Eigenheimversicherungen decken Sturm- und Hagelschäden voll; Überschwemmungen, Vermurungen,… nur bis zu einer gewissen Summe (z.B. EUR 7.500) ab. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit einer Erhöhung im Rahmen des Katastrophenschutzes an. So kann der Deckungsumfang auf bis zu 50% des Gebäudewertes je Schadensereignis erhöht werden. Die Prämienhöhe hängt dabei aber von der Lage des Gebäudes und des Umfeldes ab. Liegen risikoerhöhende Umstände (z.B. Lage in einer Hochwasserrisikozone) vor, kann es schwer werden eine Versicherung zu finden, die bereit ist, dieses Risiko zu übernehmen.
Generell sind nur Sturmschäden an versicherten Gebäuden durch die Eigenheimversicherung gedeckt. Schäden an Bäumen, Zäunen, Schwimmbädern, Pflanzen und sonstigen Sachen auf dem versicherten Grundstück sind meist nicht versichert, können aber durch Sondervereinbarungen in den Versicherungsschutz inkludiert werden. Stürzt ein Baum aufgrund eines Sturms vom Nachbargrundstück auf Ihr Haus oder Auto, bekommen Sie den Schaden von Ihrer Sturmschadenversicherung bzw. Kaskoversicherung grundsätzlich ersetzt.
Ein Beispiel: Es stürzt ein Baum von Ihrem Nachbarn aufgrund eines Sturms auf Ihr Hausdach und beschädigt dazu auch Ihr Auto. Sind Sie richtig versichert, also haben eine Sturmschadenversicherung für Ihr Gebäude und eine Kaskoversicherung für Ihr Auto, ist dies auch kein Problem, da die Versicherung diese Schäden bezahlt.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihren EFM Versicherungsmakler.
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