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Unfälle mit Sommerreifen im Winter

Nach dem schönen und warmen Herbst, steht nun endgültig der Winter vor der Tür. Termine für den Reifenwechsel sind oft schwierig zu bekommen und so kommt es, dass viele Fahrzeuglenker mit ihren Fahrzeugen auch nach Beginn der Winterreifenpflicht (1. November – 15. April) mit Sommerreifen unterwegs sind.

Grundsätzlich gilt die Winterreifenpflicht in Österreich nur bei winterlichen Verhältnissen. Darunter versteht man das Fahren bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Bedeutet also, dass die Winterreifenpflicht bei einem sehr warmen bei 15 Grad Plus nicht gilt. Gerade früh morgens, wenn die Temperaturen nur knapp über dem Gefrierpunkt, oder sogar darunter liegen, ist jedoch bereits Vorsicht geboten.

Unterscheiden muss man beim Versicherungsschutz zwischen der KFZ-Haftpflicht bzw. der KFZ-Kasko-Versicherung. Wenn der Fahrer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht hat, übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden. Allerdings kann es im zweiten Schritt dazu kommen, dass die Versicherung das Geld bis max. 11.000 Euro zurückfordert. Bei der Kasko-Versicherung kann der Versicherer gänzlich abspringen. Ausschlaggebend sind das Wetter zum Zeitpunkt des Unfalls und die Information, ob der Unfall mit richtiger Bereifung hätte verhindert werden können. Gibt es einen kausalen Zusammenhang zwischen falscher Bereifung, winterlichen Verhältnissen und Unfallursache, so übernimmt die Versicherung den Schaden nicht.

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