Versicherungsschutz für Cabriofahrer
Schnell stellt sich die Frage, wie es denn mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn etwa das Faltverdeck zerschnitten wurde oder Gegenstände aus dem Auto gestohlen wurden. Und darf man das Cabrio überhaupt „oben ohne“ abstellen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren? Wie jedes andere Kraftfahrzeug in Österreich braucht auch ein Cabrio eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung kann darüber hinaus sinnvoll sein. In der Kaskoversicherung sind neben dem Fahrzeug auch Gegenstände, welche zur Ausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Kindersitze, Autoradio), versichert. Geld, Kostbarkeiten, mobile Navigationsgeräte oder Mobiltelefone sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Grundsätzlich können Sie Ihr Cabrio für kurze Zeit auch „oben ohne“ abstellen, etwa um Einkäufe zu erledigen. Wird in dieser Zeit etwas aus dem Fahrzeug gestohlen, ist der Schaden trotzdem durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Doch Achtung! Der Schaden wird nur dann ersetzt, wenn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Daher gilt: Türen sowie Handschuhfach und Ablagefächer versperren, Lenkradsperre einrasten lassen und sämtliche Wertgegenstände nicht sichtbar im Kofferraum verwahren. Andernfalls handeln Sie grob fahrlässig und die Versicherung verweigert im Fall der Fälle die Leistung. Grobe Fahrlässigkeit kann Ihnen auch zu Lasten gelegt werden, wenn Sie Ihr Cabrio für längere Zeit mit offenem Verdeck und vielleicht sogar auf abgelegenen Straßen abgestellt haben.
Empfehlenswert für Cabrios ist außerdem eine Zusatzversicherung, die eine Absicherung gegen grobe Fahrlässigkeit oder auch die Mitversicherung von Wertgegenständen (Mobiltelefone, Digitalkameras, Notebooks, ...) anbietet.
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