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Versicherungsvokabular: Versicherungsfall ist die voraussichtliche dauernde Berufsunfähigkeit in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls der versicherten Person. Dieser Zustand tritt dann ein, wenn die Fähigkeiten und Kenntnisse der versicherten Person auf mehr als die Hälfte derjenigen eines Gesunden herabgesunken sind.
Beispiel:
Michael G. war ein begabter Kicker, doch als er mit Ende 20 an Rheuma erkrankte, zerstob sein Traum vom Profifußball. Er ließ sich zum Krankengymnasten ausbilden und machte sich selbstständig. Doch auch dieses Glück währte nicht allzu lange, denn zum Rheuma kam eine Nervenerkrankung. Michael G. ist nun zu 80 Prozent schwerbehindert. Seinen Job kann er nur noch stark eingeschränkt ausüben. Aussicht auf Heilung gibt es nicht: Michael G., erst 38 Jahre alt, weiß schon heute, dass er seinen Beruf nie wieder voll wird ausüben können. |