|
Versicherungsvokabular: Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungs-leistungen im Ab- und Erlebensfall. Fondsgebunden bedeutet, dass die Veranlagung in einem Investmentfonds in Form von Fondsanteilen erfolgt. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Lebensversicherungen besteht die Möglichkeit, die Deckungsrückstellung in Investmentfonds mit unterschiedlicher Risikogewichtung zu investieren. Die Risikogewichtung wird vom Versicherungsnehmer gewählt. Zu unterscheiden ist noch zwischen Investmentfonds mit großem Anteil an Aktien und solchen mit überwiegend festverzinslichen Anleihen.
|