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Versicherungsvokabular: Die Allgemeine Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, das Vermögen und damit die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers zu schützen. Dies geschieht einerseits durch Bezahlung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter (Befreiungsfunktion), andererseits durch Abwehr ungerechtfertigt erhobener, bloß behaupteter Schadenersatzansprüche (Rechtsschutzfunktion).
Beispiele: a) Markus F. verursacht mit seinem Fahrrad einen Verkehrsunfall. Die Privathaftpflichtversicherung befriedigt die gerechtfertigten Ansprüche der Geschädigten (Befreiungsfunktion) und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche (Rechtsschutzfunktion) für ihn ab.
b) Andreas V. ist mit seiner vierjährigen Tochter auf Besuch bei einer Bekannten. Der Versicherungsnehmer lässt die Tochter unbeaufsichtigt. In der Zwischenzeit beschädigt die Tochter die Couch der Bekannten. Die Versicherung übernimmt die Schadenersatzforderungen der Bekannten.
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