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Versicherungsvokabular: Einziger Versicherungsfall ist das Ableben der versicherten Person. Mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erlischt die Versicherung vollständig, ohne dass der Versicherer eine Leistung zu erbringen oder Prämienrückerstattung zu gewähren hat. Risikoversicherungen werden häufig zur Besicherung von Krediten (Darlehen) abgeschlossen. Es wurden einige Sonderformen entwickelt, die den Tilgungsplänen der besicherten Kredite angepasst sind (z.B. Abnahme der Versicherungssumme mit der sich verringernden Restschuld).
Beispiel: Die Familie Paul und Barbara G. haben gemeinsam ein Eigenheim errichtet. Ein Teil der Kosten wurde mit einem Kredit finanziert. Die Familie G. hat zur gegenseitigen Absicherung der Kreditsumme eine Risikoablebensversicherung abgeschlossen. Als der Familienvater einige Jahre später tatsächlich bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme der Risikoablebensversicherung an die Hinterbliebenen aus. Mit diesem Betrag kann die Witwe den offenen Kredit tilgen und die beiden Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren versorgen. |