|
Versicherungsvokabular: Ihre Kraftfahrzeugversicherung umfasst je nach dem von Ihnen gewünschten Umfang: - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Kaskoversicherung (Kollisions- oder Elementarkasko) - Insassenunfall-Versicherung - Kraftfahrzeug-Rechtsschutz (siehe unter Rechtsschutz- Versicherung)
Beispiele:
KFZ – Haftpflichtversicherung: a) Stefan R. verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem zwei fremde Fahrzeuge beschädigt werden. Ein Lenker kommt ums Leben, drei weitere Personen werden schwer verletzt. Die Versicherung übernimmt die Schadenersatzansprüche der Geschädigten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
b) Maria U. fährt in die Kreuzung ein während die Ampel auf grün zeigt. Gleichzeitig kommt von links ein Fahrzeug und es kommt zu einer Kollision. Der Unfalllenker stellt daraufhin Schadenersatzansprüche an Frau U. Die Versicherung wehrt diese ungerechtfertigten Schadenersatzansprüche für sie ab.
KFZ – Kaskoversicherung: a) Der Versicherungsnehmer Klaus H. kommt von der eisglatten Straße ab. Am Fahrzeug entsteht Totalschaden, er bleibt glücklicherweise unverletzt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges.
b) Auf der Autobahn beginnt es plötzlich, stark zu hageln. Das Fahrzeug der Familie A. wird dadurch erheblich beschädigt. Die Reparaturkosten betragen EUR 4.520. Diese Kosten werden von der Versicherung zur Gänze übernommen.
|