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E-Moped, E-Bike oder E-Scooter? Das ändert sich ab Oktober 2026

Ein lachendes Paar sitzt auf einem Roller und genießt gemeinsam eine Fahrt im Sonnenschein.

Sie sind mit einem E-Moped, E-Bike oder E-Scooter unterwegs?

Dann sollten Sie jetzt genauer hinschauen: Ab 1. Oktober 2026 gelten für bestimmte Elektrofahrzeuge neue gesetzliche Bestimmungen. Davon können auch Fahrzeuge betroffen sein, die bereits vor diesem Zeitpunkt gekauft wurden.

Welche E-Fahrzeuge sind betroffen?

Bestimmte Elektrofahrzeuge, die bislang rechtlich wie Fahrräder behandelt wurden, werden ab Oktober 2026 den kraftfahrrechtlichen Vorschriften unterstellt. Das betrifft insbesondere Fahrzeuge der Klasse L1e-B.

Für diese Fahrzeuge ist künftig eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Eine bestehende private oder betriebliche Haftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus und kann den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutz nicht ersetzen.

Wer ein betroffenes E-Moped künftig ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verwendet, muss mit Strafen rechnen. Gleichzeitig besteht im Falle eines Schadens das Risiko, die entstehenden Kosten selbst tragen zu müssen.

Grundsätzlich können unter anderem folgende Fahrzeuge betroffen sein:

  • E-Mopeds und E-Roller ohne Pedale
  • E-Bikes mit Gasgriff
  • E-Scooter mit fest montiertem Sitz
  • S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h

Entscheidend ist jedoch nicht allein die Bezeichnung des Fahrzeugs. Maßgeblich sind immer die technischen Merkmale und die Bauart des jeweiligen E-Fahrzeugs.

Für welche Fahrzeuge gilt die neue Versicherungspflicht nicht?

Nicht jedes E-Fahrzeug fällt unter die neuen Regelungen. Herkömmliche E-Bikes bleiben weiterhin von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht ausgenommen, sofern der Motor ausschließlich während des Tretens unterstützt und das Fahrzeug auf maximal 25 km/h und 250 Watt begrenzt ist.

Auch Tretroller und E-Scooter ohne Sitz benötigen grundsätzlich keine Kfz-Haftpflichtversicherung, sofern sie die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei E-Scootern liegt die Grenze beispielsweise bei 25 km/h und 600 Watt.

Zu beachten ist außerdem: Seit Mai 2026 gelten für diese Fahrzeuge zusätzliche technische Anforderungen. Dazu gehört bei E-Scootern unter anderem die Ausstattung mit Blinkern.

Welche technischen Eigenschaften Ihr Fahrzeug tatsächlich aufweist, können Sie am Typenschild oder in den Fahrzeugpapieren überprüfen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können auch Hersteller oder Händler anhand der Fahrgestellnummer Auskunft geben.

Ab Oktober 2026: Mehr als nur eine Versicherung

Für ein betroffenes E-Moped brauchen Sie ab 1. Oktober 2026 nicht nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Zulassung des Fahrzeugs
  • Kennzeichen
  • Führerschein der Klasse AM
  • Helmpflicht
  • Einhaltung der für Kraftfahrzeuge geltenden Alkoholgrenzwerte
  • Nutzung der Fahrbahn statt Radwegen

Damit kommen auf Besitzer:innen betroffener E-Fahrzeuge mehrere neue Verpflichtungen zu.

Was wird für die Zulassung benötigt?

Für die Zulassung Ihres E-Fahrzeugs brauchen Sie grundsätzlich:

  • einen Lichtbildausweis
  • einen Kauf- bzw. Besitznachweis
  • eine Versicherungsbestätigung
  • die entsprechenden Fahrzeugpapiere

Nach erfolgter Zulassung gelten für E-Mopeds und andere betroffene Fahrzeuge der Klasse L1e-B außerdem die gesetzlichen Bestimmungen zur regelmäßigen **§ 57a-Begutachtung („Pickerl“) **. Dadurch wird überprüft, ob das Fahrzeug weiterhin den vorgeschriebenen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Sollten die Fahrzeugpapiere nicht mehr vorhanden sein, empfiehlt es sich, zunächst den Hersteller oder Händler zu kontaktieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Einzelgenehmigung zu beantragen.

Jetzt rechtzeitig um Versicherung und Zulassung kümmern

Wenn Ihr E-Fahrzeug von den neuen Bestimmungen betroffen sein könnte, sollten Sie frühzeitig überprüfen, ob sämtliche Voraussetzungen für Versicherung und Zulassung erfüllt sind.

Gerade die Beschaffung fehlender Fahrzeugunterlagen oder die Durchführung einer notwendigen Einzelgenehmigung kann Zeit beanspruchen. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung und die Zulassung zu kümmern.

So steht Ihren Fahrten mit dem E-Moped auch ab Herbst 2026 nichts im Weg.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr E-Fahrzeug von der neuen Regelung betroffen ist oder welcher Versicherungsschutz benötigt wird? Ihr EFM Versicherungsmakler unterstützt Sie gerne bei der Prüfung und bei der Suche nach der passenden Versicherungslösung.

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