Ferienhaus gemietet – aber wer zahlt Schäden?
Endlich Urlaub im gemieteten Ferienhaus! Die Koffer sind ausgepackt, die Kinder laufen durch den Garten und in der Küche duftet bereits das erste Abendessen. Doch dann: Der Topf rutscht aus der Hand, kracht auf das Ceranfeld. Ein Glas Rotwein kippt auf das helle Sofa. Wer zahlt nun den Schaden?
Bei welchen Schäden haften Sie als Mieter?
Viele Urlauber denken bei Reisevorbereitungen an Sonnencreme, Reisepass und Badehose – nicht an einen Kratzer im Parkett oder ein zerrissenes Kissen durch den eigenen Hund.
Grundsätzlich gilt hier: Als Mieter haften Sie für Schäden, die Sie selbst, Ihre Mitbewohner, Angestellte, Gäste, Hund und Katze oder andere Tiere verschuldet haben. Dies beinhaltet sowohl mutwillige Zerstörung von Eigentum als auch Fahrlässigkeit. Und das kann teuer werden – insbesondere, weil der Vermieter die Kaution bei Schäden am Mietobjekt zurückbehalten darf.
Was können Sie tun?
- Dokumentieren Sie Schäden oder Mängel, die während Ihres Aufenthalts in der Ferienwohnung auftreten, mittels Fotos und informieren Sie den Vermieter unverzüglich darüber.
- Ergreifen Sie Maßnahmen, um Folgeschäden zu verhindern – und setzen Sie den Vermieter auch hierüber in Kenntnis.
Welche Versicherung schafft Abhilfe?
Eine private Haftpflichtversicherung schafft bei Schäden im Ferienhaus Abhilfe. Achten Sie hier aber darauf, dass diese sogenannte „Mietsachschäden“ einschließt – dann sind Sie auf der sicheren Seite. Achtung: Diese deckt nur Schäden bis einschließlich grober Fahrlässigkeit ab – mutwillige Zerstörung fällt nicht darunter.
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