Handyversicherung – lohnt sich das?
Eine Handyversicherung ist bei einem Neukauf meist keine große Investition und für viele mittlerweile eine absolute Selbstverständlichkeit – vor allem bei höherpreisigen Modellen. Aber zahlt sich eine solche Versicherung tatsächlich aus oder sind vielleicht einige Schäden doch auch bereits in der Haftpflichtversicherung abgedeckt? Wir schauen genauer hin und erklären die Versicherungsbedingungen.
Was ist in der Gewährleistung des Herstellers abgedeckt?
Die gesetzliche Gewährleistung schützt grundsätzlich in den ersten zwei Jahren bei Herstellermängeln, beispielsweise einem technischen Fehler. Schäden durch Sturz, Wasserkontakt oder Diebstahl sind davon jedoch ausgeschlossen – genau dafür gibt es die Handyversicherung. Sie deckt unter anderem Fall-, Bruch-, Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden sowie Bedienungsfehler ab. Auch Diebstahl, Blitzeinschlag, Brand und vorsätzliche Beschädigungen durch Dritte sind meist mitversichert. Einige Handyversicherungen übernehmen sogar Kosten für missbräuchliche Telefonate nach einem Diebstahl.
Was es bezüglich einer Handyversicherung zu beachten gilt:
- In Ausnahmefällen sind gewisse Schäden in der Haushaltsversicherung abgedeckt – allerdings nur an vertraglich definierten Orten wie der eigenen Wohnung oder dem Garten und im Falle von Schadensfällen, die in der Haushaltsversicherung versichert sind, beispielsweise bei einem Brand.
- Die Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich dann, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt. Verursacht beispielsweise ein Familienmitglied den Schaden unbeabsichtigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung dieser Person – sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Kosten für den entstandenen Schaden beim Dritten.
- Selbst kleinere Reparaturen oder der Austausch von Einzelteilen können kostspielig sein und zu einer finanziellen Herausforderung werden.
- Versicherungen ersetzen in der Regel nur den Zeitwert des Geräts zum Schadenszeitpunkt. Außerdem kann ein Selbstbehalt anfallen bzw. werden Schäden nur übernommen, wenn sie über dem vereinbarten Selbstbehalt liegen.
Wie wir Ihnen helfen können
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