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Umzug und Versicherung - das müssen Sie wissen

Junge Frau lehnt sich an einen Mann, beide sitzen auf dem Boden und schauen auf ein Tablet, Umzugskartons im Raum

Wenn aus zwei Haushalten einer wird …

Die erste gemeinsame Wohnung ist für die meisten Paare mit viel Vorfreude und gleichzeitig auch einigen Herausforderungen verbunden. Einen Großteil dieser Herausforderungen behält man relativ leicht im Blick, weil sie Teil des Alltags sind und damit Dinge, an die man automatisch immer mal wieder denkt. Doch worauf viele in der ersten Euphorie des Umzugs vergessen ist, die Haushaltsversicherung anzupassen. Und wie genau löst man das denn eigentlich am besten, wenn aus zwei Haushalten einer wird?

Ein kleiner Formfehler – mit großen Folgen

Zwei Haushalte werden eins – aber zwei Haushaltsversicherungen für eine Wohnung? Keine gute Idee. Da beide Partner vorher eine eigene Haushaltsversicherung hatten, wäre die Wohnung nun doppelt versichert. Das bedeutet: Man zahlt mehr als nötig.

Grundsätzlich kann die später abgeschlossene Polizze sofort gekündigt werden, während die ältere bestehen bleibt – aber angepasst werden muss. Das liegt daran, dass bei mehr Möbeln, Technik und Wertgegenständen eine höhere Versicherungssumme benötigt wird, damit der neue Haushalt ausreichend abgesichert ist.

Ihre Checkliste für einen Umzug ohne Versicherungsstress

Sie wollen Ihre Haushaltsversicherung nicht mitnehmen?
Kündigen Sie Ihre Versicherung rechtzeitig vor dem Umzug bzw. vor der amtlichen Ummeldung, um diese nicht automatisch auf den neuen Wohnsitz zu übertragen – als Nachweis dient der Meldezettel.

Sie wollen Ihre Haushaltsversicherung mitnehmen?
Melden Sie den Umzug so früh wie möglich, sobald das Datum feststeht. Benötigt werden:

  • Versicherungsnummer
  • Neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Wohnfläche
  • Änderungen im Haushalt

Achtung: Die Prämie kann sich ändern – abhängig von Wohnfläche, Lage und Wert des Hausrats.

Und wenn beim Umzug etwas passiert?

Gute Nachrichten: Wenn Sie nicht kündigen oder die Versicherung schon auf die neue Wohnung ummelden, sind Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch während des Wohnungswechsels sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung gedeckt – bei der alten Wohnung gilt dies für bis zu vier Wochen. Transportschäden an Möbeln fallen hingegen meist nicht in die Deckung.

Wie wir Ihnen helfen können

Wenn man nicht gerade eine Leidenschaft dafür entdeckt, sind Versicherungen etwas, das man mit viel Überwindung und wenig Freude angeht. Damit Ihnen die mühselige Auseinandersetzung erspart bleibt, prüfen wir Ihre aktuellen Verträge, finden das für Sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis und sorgen dafür, dass Sie in Ihrer neuen Lebenssituation bestmöglich geschützt sind.

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