Informationen zur Bonus-Malus Stufe

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Wie funktionieren Bonus-Malus Stufen?

Grundsätzlich beginnt jeder Zulassungsbesitzer in der Bonus-Malus Stufe 9, was also 100 % der Versicherungsprämie bedeutet. Sollte sich innerhalb des Beobachtungszeitraums, der sich vom 01. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres erstreckt, ein Schaden ereignen, steigt man pro Schaden um 3 Bonus-Malus Stufen auf. Fährt man in diesem Zeitraum ohne Schaden, so sinkt man um eine Bonus-Malus Stufe ab.

Die Anpassung der Bonus-Malus Stufe erfolgt übrigens nicht sofort sondern zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Sollte die Schadenhöhe relativ gering ausfallen, so ist es oft auch sinnvoll und günstiger den Schaden selbst zu bezahlen und so eine Umreihung der Bonus-Malus Stufe zu verhindern.

Informationen zu Bonus-Malus Stufen bei KFZ-Haftpflichtversicherungen

Bonus-Malus Stufe für Zweitwagen

Kaufen Sie sich einen Zweitwagen und möchten ihn ebenfalls auf sich anmelden, so müssen Sie sich grundsätzlich darauf einstellen in der Bonus-Malus Stufe 9 zu starten. Glücklicherweise gibt es einige Versicherungsunternehmen, die auf Zweitwagen einen speziellen Rabatt bieten oder den Zweitwagen automatisch in eine bessere Bonus-Malus Stufe einstufen.

Hier hilft die Beratung und ein objektiver Versicherungsvergleich eines Experten, da beinahe jedes Versicherungsunternehmen die Bonus-Malus-Einstufung von Zweitwagen anders behandelt. Zusätzlich dazu gibt es einige Möglichkeiten, Bonus-Malus Stufen auf andere Personen zu übertragen. Auch hier hilft die Beratung einer unserer EFM Versicherungsmakler.

Sie haben Fragen dazu? Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne!

Kann ich meine Bonus-Malus-Stufe weitergeben?

Niedrige Bonus-Malus-Stufen bedeuten grundsätzlich, dass man viele Jahre unfallfrei gefahren ist und diese Fahrweise wird durch günstige Prämien in der KFZ Versicherung, sowohl in der KFZ Haftpflicht, als auch in der Voll- oder Teilkasko, belohnt. Sollte das eigene Auto abgemeldet werden, so kann eine Bonus-Malus-Stufe weitergegeben werden. Auch bei Angestellten, die häufig mit Firmenautos unterwegs sind, ist das möglich.

Bonus-Malus-Stufe innerhalb der Familie weitergeben

Bis zu einem Jahr nach Abmeldung des KFZ können nahe Angehörige wie Ehegatten, Verwandte in auf- und absteigender Linie (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) und im gleichen Haushalt lebende Geschwister eine Bonus-Malus-Stufe übernehmen. Auch für Pflegeeltern, Pflegekinder oder Lebensgefährten gilt diese Regelung. Oftmals wird eine Stufe vom aufhörenden Großvater an das Enkelkind weitergegeben, so dass dieses nicht in Stufe 9, sondern deutlich besser startet.

Bonus-Malus-Stufe als Angestellter übernehmen

Viele Autofahrer, die hauptsächlich mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind und daher privat kein Fahrzeug auf sich angemeldet haben, sind verwundert, wenn sie bei der Anmeldung ihres neuen Autos plötzlich in der Bonus-Malus-Stufe 9 beginnen, obwohl sie beispielsweise 15 Jahre unfallfrei mit dem Firmenauto auf den Straßen unterwegs waren. Eine solche Stufe kann von der Firma an den Angestellten übertragen werden.

Wichtig: es gibt kein Zurück! Wird eine Stufe verschenkt bzw. weitergegeben, so kann man dies nicht mehr rückgängig machen.

Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie über die Möglichkeiten einer Weitergabe der Bonus-Malus-Stufe und hilft Ihnen bei der Abwicklung!

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