Grundsätzlich beginnt jeder Zulassungsbesitzer in der Bonus-Malus Stufe 9, was also 100 % der Versicherungsprämie bedeutet. Sollte sich innerhalb des Beobachtungszeitraums, der sich vom 01. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres erstreckt, ein Schaden ereignen, steigt man pro Schaden um 3 Bonus-Malus Stufen auf. Fährt man in diesem Zeitraum ohne Schaden, so sinkt man um eine Bonus-Malus Stufe ab.
Die Anpassung der Bonus-Malus Stufe erfolgt übrigens nicht sofort sondern zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Sollte die Schadenhöhe relativ gering ausfallen, so ist es oft auch sinnvoll und günstiger den Schaden selbst zu bezahlen und so eine Umreihung der Bonus-Malus Stufe zu verhindern.