Grobe Fahrlässigkeit

Was bedeutet das für die Haushaltsversicherung?

Versicherungen sind unser Sicherheitsnetz – niemand wünscht sich einen Schaden am oder im eigenen Zuhause, aber wenn doch einmal etwas passiert, möchte man sich voll und ganz auf seine Versicherung verlassen können. Ein Grund, warum Schäden von der Haushaltsversicherung immer wieder abgelehnt werden, ist die sogenannte grobe Fahrlässigkeit. Was hat es damit auf sich?

Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit?

Prinzipiell gilt ein Schaden dann durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, wenn derselbe Fehler einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls passiert wäre. Diese Definition lässt jedoch einigen Interpretationsspielraum – und genau das ist häufig das Problem.

Beispiele zur groben Fahrlässigkeit

Ob ein Verhalten als grob fahrlässig angesehen wird, muss jedenfalls im Einzelfall bestimmt werden. Hier dennoch ein paar Beispiele, wo grobe Fahrlässigkeit naheliegt:

  • Eine Pfanne mit Öl wird auf der heißen Herdplatte allein gelassen und fängt Feuer
  • Die Waschmaschine läuft weiter, nachdem man das Haus für einige Stunden verlässt und verursacht aufgrund eines geplatzten Schlauches einen Wasserschaden
  • Die Kerzen am Christbaum werden unbeaufsichtigt gelassen und der Vorhang fängt Feuer
  • Das Bügeleisen wird nicht ausgesteckt und verursacht einen Brand
  • Die Glut einer nicht richtig ausgelöschten und im Hausmüll entsorgten Zigarette löst einen Brand aus

Anhand der Beispiele wird schnell klar, dass es sich hier häufig um kostspielige und teilweise sogar existenzbedrohende Schäden handelt.

Deckt meine Versicherung grobe Fahrlässigkeit?

Die meisten Haushaltsversicherungen decken nur Schadensfälle, die auf eine leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Grobe Fahrlässigkeit hingegen ist in vielen Produkten, insbesondere in Polizzen, die älter als drei Jahre sind, ausgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass der Baustein zur groben Fahrlässigkeit relativ neu ist und vor einigen Jahren noch nicht existiert hat. Mittlerweile ist jedoch auch die grobe Fahrlässigkeit zu einem geringen Aufpreis versicherbar. Aus Gründen wie diesen ist es enorm wichtig, Ihre Polizzen regelmäßig überprüfen zu lassen! Ihr EFM Versicherungsmakler unterstützt Sie gerne dabei.

Anders sieht es bei der Privathaftpflichtversicherung aus, die in den meisten Fällen in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Privathaftpflichtversicherungen decken grundsätzlich auch Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten.

Leichte vs. grobe Fahrlässigkeit

Der Grat zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist ein schmaler! Prinzipiell spricht man von leicht fahrlässigem Verhalten, wenn auch einem sorgfältigen Menschen ein solcher Fehler gelegentlich unterlaufen könnte. Eine grobe Fahrlässigkeit hingegen würde einem ordentlichen Menschen keinesfalls in derselben Situation passieren!

Aber: Ob es sich um leichte oder grobe Fahrlässigkeit handelt, ist oftmals ein Streitfall und wird erst vor Gericht geklärt. Ohne Rechtsschutzversicherung, die Versicherungsstreitigkeiten einschließt, ist ein solches Verfahren für viele Versicherungsnehmer ein enorm hohes Kostenrisiko. Im schlimmsten Fall bleibt man nicht nur auf dem Schaden sitzen, vielmehr kommen noch hohe Gerichtskosten auf einen zu, da diese meistens vom Prozessverlierer zu tragen sind.

Die Einstufung in leichte oder grobe Fahrlässigkeit erfolgt jedenfalls nach der individuellen Situation, pauschale Aussagen können hier keine gemacht werden. Die folgenden zwei Beispiele dienen lediglich dazu, um zu illustrieren, auf welche Feinheiten es ankommen kann:

  • Löst ein versehentlich angestecktes Bügeleisen einen Wohnungsbrand aus, wird Ihnen jedenfalls Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Der Grad der Fahrlässigkeit hängt nun davon ab, weshalb es angesteckt geblieben ist. Hat sich ihr Kleinkind, während Sie gebügelt haben, verletzt und Sie mussten es ins Krankenhaus fahren, kann das Vergessen des Bügeleisens durchaus als leichte Fahrlässigkeit angesehen werden. Gehen Sie jedoch zur Nachbarin auf einen Kaffee, wird dasselbe Verhalten zu einer groben Fahrlässigkeit.

  • Ähnliches könnte bei einem Wasserschaden gelten: Lassen Sie die Waschmaschine laufen, während Sie schnell einkaufen gehen, und bemerken Sie den Wasserschaden aufgrund eines geplatzten Schlauches eine Stunde später, könnte dies weniger Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben, als wenn Sie die Waschmaschine abends einschalten, ausgehen und erst am nächsten Tag in die Wohnung zurückkehren und den Wasserschaden vorfinden.

Fazit: Grobe Fahrlässigkeit unbedingt einschließen!

Wer möchte, dass seine Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet, kann sich mittlerweile dementsprechend versichern. Die meisten Versicherer bieten den Einschluss von grober Fahrlässigkeit in der Haushaltsversicherung gegen einen geringen Aufpreis von rund € 2,- pro Monat an.  Hält man sich vor Augen, dass es im Schadenfall schnell um Tausende Euro gehen kann, wird schnell klar, dass hier der falsche Ort zum Sparen ist.

Expertentipp: Grobe Fahrlässigkeit ≠ Obliegenheitsverletzung

Der Einschluss von grober Fahrlässigkeit in Ihre Polizze bedeutet nicht, dass Sie Ihre Obliegenheiten nicht weiterhin erfüllen müssen. Unter Obliegenheiten versteht man die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers, die er bereits bei Abschluss des Vertrages eingeht – und von der Erfüllung einer Obliegenheit hängt auch der Versicherungsschutz ab.

Allen voran ist es eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ehrliche Angaben zu machen. Es gibt jedoch auch Obliegenheiten, die das Schadenrisiko minimieren sollen, zum Beispiel die Obliegenheit, vorhandene Sicherheitsvorkehrungen zu nutzen. Soll heißen: Verlassen Sie Ihre Wohnung ohne abzusperren und es kommt zu einem Einbruch, mag das grob fahrlässig sein, doch Ihre Versicherung wird trotz des Einschlusses der groben Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern, weil Sie Ihrer Verpflichtung, die Wohnung möglichst einbruchsicher zu machen, nicht nachgekommen sind. Damit haben Sie eine Obliegenheit des Vertrages verletzt und die Leistungsfreiheit der Versicherung herbeigeführt.

Schon gewusst? In den meisten Haushaltsversicherungen ist es auch eine Obliegenheit, bei einer Abwesenheit von mehr als 72 Stunden den Hauptwasserhahn abzudrehen.

Der Einschluss von grober Fahrlässigkeit bedeutet natürlich auch nicht, dass die Versicherung für vorsätzlich hervorgeführte Schäden aufkommt.

Schon gewusst? Die grobe Fahrlässigkeit ist auch in der KFZ-Versicherung ein wichtiges Thema. Mehr dazu lesen Sie hier.

Sie haben Fragen zur groben Fahrlässigkeit oder möchten Ihre Versicherungen gerne darauf überprüfen lassen? Einfach anfragen & Termin vereinbaren!

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