Versicherungsschaden Raub & Diebstahl
Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne
Verhalten bei Raub & Diebstahl
- Verständigen Sie die Polizei (133) und lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben
 - Sperren Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, Sparbücher
 - Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte
 - Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
 - Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
 - Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)
 
Wichtige Fristen
- Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
 - Bei einer sogenannten "qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
 
Das Team Ihres EFM Versicherungsmaklers kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.