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Drohnen – Haftung & Versicherung

„Ein richtiger Kelte fürchtete sich nur davor, dass ihm der Himmel auf den Kopf fällt.“ Als zumindest geografische Nachfahren der Kelten können wir uns heute doch recht sicher sein, dass Sonne, Mond und Sterne dort bleiben, wo sie sind und uns nicht auf den Kopf fallen. Größer – wenn auch nicht sehr groß – ist die Wahrscheinlichkeit, dass man von einem herabfallenden Ziegel, Blumentopf oder Sonnenschirm am Kopf getroffen wird. Für solche Fälle ist die österreichische Rechtsordnung schon seit langer Zeit gerüstet und es gibt eine Vielzahl an Rechtsprechungen. Doch wie sieht es mit den immer beliebter werdenden Drohnen aus?

In den letzten Jahren hat sich mit der Drohne ein weiterer Gegenstand etabliert, der vom Himmel fallen und uns gegen den Kopf krachen kann. Neben dem professionellen Einsatz durch Fotografen, Geologen oder Behörden erfreuen sich Drohnen auch bei Hobbypiloten großer Beliebtheit. Dass von einem in geringer Höhe durch die Luft fliegenden Gerät eine gewisse Gefahr für das Vermögen oder die körperliche Unversehrtheit ausgeht, hat der Gesetzgeber früh erkannt, sodass eine Registrierung bei der Austro Control notwendig ist und für die Drohne eine entsprechende Versicherungsdeckung nachgewiesen werden muss.

Muss meine Drohne bewilligt werden?

Seit 31. Dezember 2020 ist die neue Drohnenverordnung der EU („Durchführungsverordnung der EU 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“) in Kraft. Diese nimmt eine Kategorisierung der Drohnen nach deren Gewicht, Verwendungszweck und Risiko vor. Die Anwendung wird in die Bereiche „offen“, „spezifisch“ und „zertifiziert“ gegliedert, wobei der Bereich „offen“ für die klassische Hobbynutzung steht, während „spezifisch“ und „zertifiziert“ für professionell eingesetzte Drohnen gilt. Im Bereich „offen“ ist keine Bewilligung notwendig, aber eine Registrierung der Drohne bei der Austro Control, die online abgeschlossen werden kann.

Versicherungsschutz für die Drohne

Bei der sogenannten Drohnenversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die Schäden übernimmt, welche durch den Einsatz der Drohne entstehen. Das Wesen der Haftpflichtversicherung ist es, dass berechtigte Ansprüche reguliert und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden.

Hier steckt nunmehr der Teufel im Detail. Während man bei der Registrierung der Drohne das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Gerätes vorweisen muss (durch Angabe der Polizzennummer), wird diese nicht mehr von der Austro Control geprüft. Was man versichert hat, beziehungsweise welchen Deckungsumfang die Versicherung aufweist, liegt in der Verantwortung des Drohnenpiloten. Dies wird dann zum Problem, wenn man als Laie den falschen oder einen ungenügenden Versicherungsschutz auswählt und im Schadensfall ohne ausreichende Versicherungsdeckung dasteht. Man haftet dann mit seinem Privatvermögen.

Die typischen Privathaftpflichtversicherungen, die fast jeder in seiner Haushaltsversicherung inkludiert hat, schließen Schäden durch die Verwendung von Luftfahrzeugen typischerweise aus. Auch deckt nicht jede Drohnenversicherung alle Eventualitäten ab. Manche ersetzen zum Beispiel keine reinen Vermögensschäden oder keine Ausfallsschäden. Dies kann zum Problem werden, wenn man z. B. mit seiner Drohne den örtlichen Zugverkehr lahmlegt. Ein Drohnenpilot, der mit seiner Drohne eine Massenkarambolage auf der Autobahn auslöst und keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat, wird sich wünschen, dass ihm der Himmel auf den Kopf fiele. Um entspannt den Himmel genießen zu können, ist eine gute Versicherungsdeckung unumgänglich.

Drohnenversicherungen sind nicht teuer und schützen Sie vor nicht kalkulierbaren Risiken – wenn sie richtig abgeschlossen werden. Lassen Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler ordentlich beraten, wählen Sie das beste Produkt für sich aus und haben Sie Spaß mit Ihrer Drohne.

 

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