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Einladung für Einbrecher

Ein Einbruch das eigene Zuhause ist immer eine erschütternde Erfahrung; neben dem finanziellen Verlust bringt ein solcher auch hohe emotionale Belastung mit sich. Das Letzte, was man sich in dieser Situation wünscht, ist, auch noch Probleme mit der Versicherung zu haben, weil diese die Schadensdeckung ablehnt. Genau das ist jedoch leider häufig der Fall und hat oft mit den sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zu tun. Was das eigentlich ist, und was dieser Begriff mit Einladungen für Einbrecher zu tun hat? Wir klären auf!

Um das Thema wie man sein Heim am besten einbruchssicher macht ranken sich viele Mythen und leider sind sich viele Versicherungsnehmer nicht genau über ihre Verpflichtungen in diesem Zusammenhang im Klaren. Die genauen Versicherungsbedingungen, das sogenannte Kleingedruckte, werden selten im Detail gelesen. Dabei sind genau die Aufgaben, die die Versicherung dem Versicherten aufträgt – die sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers – essentiell und entscheiden häufig darüber, ob ein Schadensfall anerkannt oder abgelehnt wird.

Worauf sollten Sie als Versicherungsnehmer nun also achten, um sicherzugehen, dass Sie in den Augen der Versicherung Ihre Pflichten erfüllt haben? Das Um und Auf ist, dass Sie Ihr Zuhause so verlassen, dass Sie es potentiellen Einbrechern möglichst schwer machen.

Dazu gehört, dass die Haustüre dezidiert mit Schlüssel versperrt werden muss. Das bedeutet, dass auch moderne Türen mit sogenanntem Schnapper, die man von außen ins Schloss fallen lassen und nur wieder mit Schlüssel öffnen kann, trotzdem zugesperrt werden müssen. Der Grund dahinter: der Schließmechanismus im Schloss ist ein anderer je nachdem ob die Türe nur zugezogen wird (und „einschnappt“) oder ob der Schließmechanismus des Schlosses händisch betätigt wird (Sperrriegel schiebt sich in das Schließblech). Da ein solches Schloss auch leichter zu öffnen ist als eine versperrte Tür, und Einbrecher erwiesenermaßen den Weg des geringsten Widerstandes gehen, ist der Einbruchsschutz erheblich vermindert. Kommt es also bei einer nur zugezogenen Tür zu einem Einbruch, ist die Versicherung aufgrund der Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers nicht leistungspflichtig (OGH-Urteil 2016) und wird den Schadensfall dementsprechend ablehnen.

Die Frage, ob der Schlüssel jedoch zwangsläufig zweimal umgedreht werden muss, bleibt immer noch unbeantwortet. Da der Versicherungsnehmer laut den Bedingungen der meisten Versicherungen jedoch alle Maßnahmen zu treffen hat, um einen Einbruch so schwierig wie möglich zu gestalten und im Streitfall vor Gericht sämtliche Faktoren berücksichtigt werden, kann nur dazu geraten werden, den Schlüssel sicherheitshalber so oft im Schloss zu drehen, wie dieses es zulässt.

Doch selbstverständlich können Einbrecher nicht nur durch die Haustüre eindringen, und auch wenn man nun ordnungsgemäß abgeschlossen hat, kann man sich noch fahrlässig verhalten.

Wichtig ist zum einen, sicherzustellen, dass sämtliche Fenster und Öffnungen völlig geschlossen sind. Auch ein gekipptes Fenster, vor allem im Erdgeschoss, kann den Einstieg erheblich erleichtern und wird von der Versicherung in der Regel als grobe Fahrlässigkeit angesehen. Selbst in höheren Stockwerken kann ein gekipptes Fenster Grund für eine Schadensablehnung oder Entschädigungsminderung werden, wenn sich zusätzlich in der direkten Umgebung des Hauses Einstiegshilfen (wie z.B. eine Leiter aber auch Gartenmöbel) befinden.

Sind im Vertrag weitere Sicherungen festgelegt, wie zum Beispiel Alarmanlagen, dann stellen Sie sicher, dass diese aktiviert sind, wenn Sie das Haus verlassen. Auch die Aufbewahrung bestimmter Wertgegenstände kann geregelt sein – so könnte zum Beispiel versicherter Schmuck verpflichtend in einem Tresor aufzubewahren sein oder beim Verstauen in Möbeln nur mit einer geringeren Versicherungssumme gedeckt sein.

Um im Schadensfall sicher geschützt zu sein, sollten Sie Ihre Pflichten ernst nehmen und lieber ein paar Sekunden mehr investieren, um die Türe mit Schlüssel zu versperren, und sicherzustellen, dass alle Fenster geschlossen sind.

Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne zu Ihren Versicherungen und deren individuellen Obliegenheiten.

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