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Medikamente im Straßenverkehr

Winterzeit ist Erkältungszeit. Bei Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber sollten Sie das Auto jedoch besser stehen lassen, denn es besteht erhöhte Unfallgefahr.

Zur körperlichen Belastung durch die Krankheitssymptome kommt dazu, dass zahlreiche Medikamente gegen Schmerzen, Husten und Schnupfen die Fahrtüchtigkeit einschränken können. Auch durch Niesen, oftmaliges Schnäuzen, tränende Augen, Husten oder Probleme mit dem Kreislauf können Fahrfehler auftreten, welche den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können.

Viele Medikamente, auch rezeptfreie, gegen Grippe oder virale Infekte wirken sich auf das Reaktionsvermögen, die Wahrnehmung und die Motorik aus. Typische Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit oder Sehbeeinträchtigungen schränken die Fahrtüchtigkeit ein. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach der Verträglichkeit und möglichen Wechselwirkungen des Medikaments. Wer krank ist oder sich nicht fit fühlt, sollte besser nicht am Straßenverkehr teilnehmen und sich lieber zu Hause auskurieren.

Wenn Sie durch Medikamente oder Krankheit beeinflusst ein Fahrzeug steuern, begehen Sie eine Verwaltungsübertretung und müssen mit einer Strafe von bis zu 726 Euro rechnen. Stehen Sie unter Medikamenteneinfluss und es geschieht ein Unfall, kann das auch Folgen für die KFZ-Versicherung haben: So bezahlt zwar die Haftpflichtversicherung den Schaden am Auto des Unfallgegners, die Kaskoversicherung kann aber die Leistung im Fall von grober Fahrlässigkeit verweigern.

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