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Reisepassablauf - was ist zu beachten?

Aufgrund der Einführung des Reisepasses mit Sicherheitschip wurden im Jahre 2007 viele Reisepässe neu ausgestellt. Das ist auch der Grund weshalb im ersten Halbjahr 2017 doppelt so viele Reisepässe wie in einem durchschnittlichen Jahr ablaufen. Dementsprechend groß ist der Andrang bei den zuständigen Passämtern.

Grundsätzlich ist ein abgelaufener Pass nicht automatisch ein Grund, um das nächstgelegene Passamt zu stürmen. So kann man innerhalb der Europäischen Union in bestimmten Ländern, durch ein gemeinsames Abkommen, auch mit einem abgelaufenen Reisepass ein- und ausreisen. Mit einem abgelaufenen Reisepass kann man beliebte Urlaubsdestinationen wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Spanien, Kroatien, Slowenien oder Deutschland trotzdem bereisen. Wichtig dabei: auch wenn der Pass abgelaufen ist, muss er mitgenommen werden. Ein Führerschein, unabhängig davon ob national oder international, ist kein gültiges Reisedokument. Eine Alternative hier wäre ein Personalausweis, der jedoch auf keinen Fall abgelaufen sein darf.

Sollten Sie sich für einen Flug zum Beispiel nach Griechenland entscheiden, so darf der Reisepass für Griechenland zwar grundsätzlich abgelaufen sein, jedoch könnten diverse Fluggesellschaften einen gültigen Reisepass verlangen. Um zukünftig Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung des Reisepasses bemühen.

In vielen Gemeinden können Sie, um Wartezeiten zu vermeiden, online vorab einen Termin vereinbaren. Dabei mitzubringen ist, wenn der Geburtsort im Reisepass aufscheint, der abgelaufene Reisepass sowie ein Passfoto (EU-Konform und nicht älter als sechs Monate). Sollte der Geburtsort im abgelaufenen Reisepass nicht aufscheinen, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde oder ein Staatsbürgerschaftsnachweis mitzubringen. Auch empfiehlt sich die Mitnahme von weiteren Dokumenten wie einer Heiratsurkunde oder dem urkundlichen Nachweis eines akademischen Grades.

Man sollte auf jeden Fall rechtzeitig vor Reiseantritt an einen neuen Reisepass denken, da das neue Reisedokument nach Erstellung per Post zugestellt wird und dies mehrere Werktage in Anspruch nehmen kann.

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