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Wie viel ist mein Zuhause wert?

Eine Frage, die häufig bei der Beratung einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung auftritt. Zu niedrige Versicherungssummen haben im Schadenfall massive Auswirkungen auf die Entschädigung und bei zu hohen Versicherungssummen werfen Sie Geld zum Fenster hinaus.

Die Prämien der Haushaltsversicherungen richten sich nach dem Wert des gesamten Wohnungsinhaltes, weshalb eine Versicherungssumme ermittelt wird. Nicht selten werden bei Beratungen und Versicherungsvergleichen einfach die Summen aus den Vorverträgen übernommen und der oft überforderte Kunde gefragt, ob die Höhe der Versicherungssumme so passen würde.

Spätestens dann ist der Zeitpunkt erreicht an dem Sie skeptisch werden und über Ihre Wahl des Beraters nachdenken sollten. Die Versicherungssumme muss unbedingt speziell an den Inhalt der Wohnung oder des Hauses angepasst und regelmäßig überprüft werden.

Im Schadenfall wird der tatsächliche Wert des Inventars bzw. Hauses mit der in der Polizze angeführten Versicherungssumme verglichen. Sowohl eine zu hohe (Überversicherung) als auch eine zu niedrige Versicherungssumme (Unterversicherung) haben Auswirkungen auf die Entschädigung im Schadenfall und Ihre Prämie:

  • Überversicherung: Die gewählte Versicherungssumme ist höher als der eigentliche Wert der zu versichernden Sache(n). In einem solchen Fall redet man von der „Prämienvergeudung“. Man bezahlt zu viel für seine Haushalts- oder/und Eigenheimversicherung und erhält im Schadenfall deswegen nicht eine höhere Entschädigung.

  • Unterversicherung: Die gewählte Versicherungssumme ist niedriger als der eigentliche Wert der zur versichernden Sache(n). Das bedeutet, dass Sie weniger Schutz haben, als Sie eigentlich bräuchten. Ist das bei Ihnen der Fall, bekommen Sie nicht die volle Entschädigung für einen Schadenfall.

Beispiel: Die Versicherungssumme der Wohnung liegt bei 50.000 Euro, der gesamte Wohnungsinhalt ist aber durch neue Möbel und den Umzug in eine größere Wohnung bereits 100.000 Euro wert – Sie bezahlen also nur für 50 % der Versicherungssumme eine Prämie.

Ein gedeckter Schaden in der Höhe von 10.000 Euro ereignet sich. Bei der Schadenserledigung wird eine Unterversicherung festgestellt. Sie bekommen die Entschädigung im selben Verhältnis, also lediglich 5.000 Euro! Bei einem Totalschaden der Wohnung, also einem Schaden von 100.000 Euro bekommen Sie also auch nur maximal 50.000 Euro bezahlt. Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf!

Ihr EFM Versicherungsmakler berechnet Ihnen die korrekte Versicherungssumme und berät Sie bei Fragen gerne!

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