Versicherungsschaden Kfz

Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne

Verhalten bei Kfz Schäden

Zuerst:

Nach einem Unfall, an dem ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, haben die Unfallbeteiligten sofort anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern; sind Personen verletzt, ist Hilfe (Rettung, Feuerwehr, Polizei) zu holen oder Erste Hilfe zu leisten. Weiters haben die Beteiligten an der Feststellung des Unfallherganges mitzuwirken.

Immer:

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
  • Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens).

1. Verkehrsunfall mit reinem Sachschaden

1.1 Kfz gegen Kfz

  • Dokumentation der Unfallendlage mit Lichtbildern – fotografieren Sie die Endlage der Fahrzeuge
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen!
  • Wenn kein Unfallbericht bei der Hand ist, sind folgende Informationen zu notieren und von allen Beteiligten unterschreiben lassen:
    • Vollständige Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge erfassen
    • Daten aller Fahrzeuglenker (Name, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheindatum)
    • Schilderung des Unfallherganges und Skizze des Schadenherganges erstellen
    • Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, ebenfalls deren Namen, Adressen und Telefonnummern notieren, um im gegebenen Fall ihre Aussage einholen zu können

1.2 Bei Beschädigung einer Sache, die kein Fahrzeug ist - VORSICHT, Fahrerflucht kann drohen:

  • Die bei einem Verkehrsunfall verursachten Sachschäden (an geparkten Fahrzeugen, Straßenpflöcken, Gartenzäunen usw.) sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
  • Eine Verständigung darf nur dann unterbleiben, wenn der Geschädigte vom Unfallverursacher ausfindig gemacht werden kann, d.h. mit dem Geschädigten können die Daten persönlich ausgetauscht werden (Name, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheindatum).

2. Verkehrsunfall mit Personenschaden

  • Es ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen!
  • Verständigung der nächsten Polizeidienststelle - Polizeinotruf 133!
  • Dokumentation der Unfallendlage mit Lichtbildern
  • Die notwendigen Daten werden üblicherweise von der Polizei aufgenommen, sodass der Austausch der Daten zwischen den Unfallbeteiligten unterbleiben kann.
  • Auch wesentliche Umstände, wie Verletzungen, Bremsspuren, die Unfallposition der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen von den beteiligten Personen und Zeugen werden üblicherweise von der Polizei festgehalten.

3. Schäden am eigenen Auto

  • Bei Schäden durch Vandalismus, ein unbekanntes Fahrzeug oder Einbruch: Polizei (133) verständigen
  • Bei Schäden durch Brand und Explosion: Polizei (133) und Feuerwehr (122) verständigen
  • Bei Kollisionen mit Tieren: Polizei (133) verständigen

Hinweis

Wer als Lenkerin/Lenker eines Fahrzeugs als Unfallbeteiligte/Unfallbeteiligter nicht anhält, nicht Hilfe leistet oder Hilfe herbeiholt, oder nicht die nächste Polizeiinspektion verständigt, macht sich unter Umständen strafbar. In verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht stellt die Fahrerflucht eine Verwaltungsübertretung dar, je nach Schwere der Schuld kann eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von € 36,- bis € 2.180,- verhängt werden.

Bei Unfällen mit Personenschaden drohen unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtliche Konsequenzen. Es kann eine Strafanzeige wegen "Im Stich lassen eines Verletzten" gemäß § 94 StGB, Körperverletzung (§§ 83 und 84 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§§ 80 und 81 StGB) erstattet werden.

Auch Zeugen oder Personen, die die Folgen eines Unfalls wahrnehmen, sind verpflichtet, die ihnen zumutbare Hilfe zu leisten. Tun sie das nicht, können sie unter Umständen wegen Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB) belangt werden.

Wichtige Fristen

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger (z.B. gegenüber dem Unfallgegner, der das Verschulden für den Verkehrsunfall zu verantworten hat) müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden oder Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Das Team Ihres EFM Versicherungsmaklers kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.