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Freiheit bedeutet, sich sicher zu fühlen. Wir finden für Sie den Versicherungsschutz, der wirklich passt – individuell und mit Blick auf das, was Ihnen wichtig ist.
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Schon mal bei einem Versicherungstext gedacht: "Was heißt das eigentlich genau?"
Damit sind Sie nicht allein. In unserem Versicherungslexikon erklären wir wichtige Begriffe aus der Versicherungswelt – kurz und verständlich. So haben Sie mehr Klarheit in Sachen Versicherung.
Wer Haus oder Wohnung länger als 72 Stunden unbewohnt lässt, muss je nach Vertrag bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen – z. B. Hauptwasserhahn abdrehen und im Winter die Heizung eingeschaltet lassen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann die Versicherungsleistung im Schadensfall gekürzt werden.
Bauwesen-Versicherungen sind eine Art „Kaskoversicherung“ für Gebäude. Sie schützen Bauleistungen, Baustoffe und Baubestandteile während der Bauphase vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schäden, bspw. durch außergewöhnliche Naturereignisse.
Der Beobachtungszeitraum bezeichnet im Bonus Malus System der Kfz-Haftpflichtversicherung den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres, in dem erfasst wird, ob ein Schadensfall eintritt.
Bleibt dieser Zeitraum schadenfrei, wird der Versicherungsvertrag um eine Stufe in Richtung Bonusstufe 00 zurückgestuft. Wurde hingegen ein Schaden verursacht, erfolgt eine Höherstufung um drei Stufen.
Das Bonus-Malus-System beeinflusst die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung abhängig vom Schadensverlauf. Wer längere Zeit keinen Schaden verursacht, wird günstiger eingestuft (Bonus). Nach einem selbst verschuldeten Schaden kann die Einstufung schlechter und die Prämie höher werden (Malus).
Die Deckungssumme ist der maximal vereinbarte Betrag, den die Versicherung im Schadensfall leistet. Je nach Versicherung wird sie anhand des versicherten Werts oder des individuellen Absicherungsbedarfs festgelegt. Bei bestimmten Pflichtversicherungen (z.B. Kfz-Haftpflicht) gelten gesetzliche Mindestdeckungssummen.
Eine Doppel- bzw. Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherungen gleichzeitig versichert ist. Im Schadensfall teilen sich die Versicherer die Leistung anteilig. Insgesamt wird jedoch maximal der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt.
Einbruchdiebstahl ist ein Diebstahl, bei dem sich jemand gewaltsam (z. B. durch das Aufbrechen einer Tür oder eines Fensters) oder auf andere unbefugte Weise Zutritt zu versicherten Räumlichkeiten verschafft. Ein (einfacher) Diebstahl erfolgt hingegen ohne Einbruch, z. B. wenn eine unbeaufsichtigte Tasche gestohlen wird.
Für die Versicherung ist diese Unterscheidung wichtig: Einbruchdiebstahl ist in der Haushaltsversicherung üblicherweise versichert, während einfacher Diebstahl in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt bzw. abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag gedeckt sein kann.
Elementarschäden sind Schäden, die durch bestimmte Naturereignisse verursacht werden. In der klassischen Deckung der Sturmversicherung zählen dazu insbesondere Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag.
Davon zu unterscheiden sind Naturkatastrophenschäden wie Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung oder Lawinen, die in vielen Versicherungsverträgen gesondert geregelt sind.
Welche Ereignisse tatsächlich versichert sind und bis zu welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Die Erstprämie ist die erste Prämie, die nach Abschluss eines Versicherungsvertrags zu bezahlen ist. Ihre rechtzeitige Bezahlung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf den Beginn bzw. Bestand des Versicherungsschutzes haben kann. Für die Zahlung hat der Versicherungsnehmer gemäß § 38 VersVG 14 Tage Zeit. Wird die Prämie nicht rechtzeitig entrichtet, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadenfall leistungsfrei.
Als Folgeprämie bezeichnet man alle Versicherungsprämien, die nach der Erstprämie fällig werden. Sie werden je nach Vertrag bspw. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt.
Die Exzedentenhaftpflicht ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn die Deckungssumme einer bestehenden Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht ausreicht. Sie kann darüber hinaus auch den Deckungsumfang erweitern. Damit bietet sie zusätzlichen Schutz bei besonders hohen Schadenersatzforderungen.
Die Feuerversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Je nach Versicherungsvertrag können weitere Gefahren mitversichert sein.
Bei Privatpersonen ist die Feuerversicherung üblicherweise Bestandteil einer Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung und schützt bspw. das Gebäude oder den darin befindlichen Hausrat/Wohnungsinhalt vor den finanziellen Folgen eines Feuerschadens.
Folgeschäden sind Schäden, die als Folge eines bereits eingetretenen Schadens entstehen (z. B. Schäden durch Löschwasser nach einem Brand oder eindringendes Regenwasser nach einem Sturmschaden). Ob und in welchem Umfang sie versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Die GAP-Klausel ist eine optionale Zusatzdeckung in der Kaskoversicherung für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl kann sie die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und dem noch offenen Leasing- bzw. Finanzierungsbetrag abdecken.
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, die vor allem in der privaten Unfallversicherung verwendet wird. Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane angenommen wird. Dieser Prozentsatz dient als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsleistung.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten besonders schwer verletzt werden – wenn also etwas außer Acht gelassen wird, das unter den gegebenen Umständen jedem hätte einleuchten müssen. Je nach Versicherungsvertrag kann dies Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben.
Wichtig: Auch wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, bedeutet das nicht automatisch, dass jeder Schaden gedeckt ist. Werden vertragliche Obliegenheiten verletzt – etwa wenn eine Eingangstür nicht versperrt wird – kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder gänzlich entfallen.
Eine Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn man anderen einen Schaden zufügt und dafür haftet. Sie prüft außerdem, ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Unter höherer Gewalt versteht man außergewöhnliche Ereignisse, die von außen eintreten, nicht vorhersehbar sind und selbst bei größtmöglicher Sorgfalt nicht verhindert werden können. Dazu können beispielsweise Naturkatastrophen zählen.
Schäden, die durch solche Ereignisse entstehen, sind je nach Versicherungssparte und vereinbartem Versicherungsschutz nicht oder nur eingeschränkt gedeckt. Entscheidend sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Ein indirekter Blitzschaden entsteht, wenn ein Blitz nicht unmittelbar in eine versicherte Sache einschlägt, sondern bspw. in eine Stromleitung. Dadurch können Überspannungen oder Kurzschlüsse entstehen, die elektrische und elektronische Geräte beschädigen.
In der Feuerversicherung sind grundsätzlich nur direkte Blitzschäden gedeckt. Indirekter Blitzschlag kann aber mittels einer Deckungserweiterung eingeschlossen werden.
Innere Betriebsschäden sind Schäden an einem Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkung im Fahrzeug selbst entstehen – z. B. durch einen technischen Defekt am Motor oder Getriebe. Solche Schäden sind in der Kaskoversicherung in der Regel nicht gedeckt.
Die Internationale Versicherungskarte (IVK, ehem. Grüne Karte) ist der internationale Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bestätigt bei Fahrten ins Ausland, dass für das Fahrzeug ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht. In manchen Ländern muss sie als Nachweis mitgeführt werden.
Der Invaliditätsgrad gibt in Prozent an, wie stark eine Person nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Er ist maßgeblich für die Höhe der Leistung aus der Unfallversicherung und wird unter anderem anhand der Gliedertaxe ermittelt.
Bei einer Kollektivversicherung werden mehrere Personen gemeinsam über einen Rahmenvertrag versichert, häufig Arbeitnehmer eines Unternehmens. Vorteile können günstigere Prämien, vereinfachte Gesundheitsprüfungen oder besondere Vertragsbedingungen sein.
Kollektivversicherungen gibt es insbesondere in der Unfallversicherung, aber auch in der Kranken- und Lebensversicherung sowie zur Altersvorsorge.
Das Krankenhaustagegeld (Spitalgeld) kann im Rahmen einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung vereinbart werden. Bei einem medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt wird für jeden versicherten Tag ein festgelegter Geldbetrag ausbezahlt.
Das Spitalgeld kann bspw. für Verdienstausfälle, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe verwendet werden.
Ein Leistungsausschluss bedeutet, dass bestimmte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dies kann etwa bei bereits bestehenden Vorerkrankungen vereinbart werden.
Nach einem längeren beschwerde- und behandlungsfreien Zeitraum kann je nach Vertrag eine Aufhebung des Ausschlusses möglich sein.
Leistungsfreiheit bedeutet, dass der Versicherer für einen Schaden ganz oder teilweise keine Leistung erbringen muss. Gründe können bspw. die Verletzung vertraglicher Pflichten (Obliegenheiten), falsche Angaben, Prämienverzug oder die schuldhafte Herbeiführung eines Versicherungsfalls sein.
Ob und in welchem Umfang Leistungsfreiheit besteht, hängt von den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen ab.
Die Leitungswasserversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch austretendes Leitungswasser entstehen, bspw. aufgrund eines Rohrbruchs.
Je nach Versicherungsvertrag können auch Schäden an den Leitungen selbst, Kosten für die Suche nach der Schadenstelle sowie weitere Folgekosten versichert sein. Im privaten Bereich ist die Leitungswasserversicherung üblicherweise Bestandteil der Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung.
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Sachen oder Räumlichkeiten. Sie sind in der Haftpflichtversicherung nicht immer automatisch gedeckt, können aber je nach Vertrag mitversichert werden.
Dazu zählen z. B. Schäden an Böden, Fliesen oder Sanitäreinrichtungen. Abnutzung, Verschleiß und vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert.
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist für die meisten in Österreich zugelassenen Pkw, Motorräder und anderen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zu zahlen. Sie wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung verrechnet. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor hängt die Höhe je nach Fahrzeugart vor allem von der Motorleistung ab, bei Pkw – je nach Erstzulassungszeitpunkt – auch vom CO₂-Ausstoß.
Auch für Elektroautos ist grundsätzlich motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Nenndauerleistung und dem Eigengewicht.
Für bestimmte Fahrzeuge gibt es Steuerbefreiungen.
Der Neuwert ist jener Betrag, der erforderlich ist, um eine gleichartige Sache in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder wiederherzustellen. Der Zeitwert berücksichtigt hingegen zusätzlich Alter und Abnutzung und ist daher meist niedriger.
Bei einer Neuwertversicherung wird im Totalschaden grundsätzlich der Neuwert der versicherten Sache ersetzt. Alter und Abnutzung bleiben dabei – abhängig von den Versicherungsbedingungen – unberücksichtigt. Die Versicherungssumme sollte daher dem Neuwert der versicherten Sachen entsprechen.
Obliegenheiten sind Pflichten, die Versicherungsnehmer beachten müssen. Werden sie verletzt, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben – bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Dazu zählen zum Beispiel:
Wichtig: Auch vermeintlich kleine Falschangaben oder Versäumnisse können im Schadenfall Folgen haben. Deshalb gilt: lieber vollständig und ehrlich informieren – damit der Versicherungsschutz hält, was er verspricht.
Ein optischer Schaden beeinträchtigt nur das Aussehen einer Sache, nicht aber ihre Funktion, z. B. Kratzer, Dellen oder Verfärbungen. Ob solche Schäden versichert sind, hängt von der Ursache und vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Die Polizze ist die Urkunde zum Versicherungsvertrag und hält die vereinbarten Inhalte fest. Dazu zählen unter anderem versicherte Personen oder Sachen, Leistungen, Prämie und Vertragsdauer. Ergänzend gelten die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Regress bedeutet, dass ein Versicherer eine bereits erbrachte Leistung vom Verursacher (Schädiger) zurückfordern kann.
Das kann bspw. in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Alkohol- oder Drogeneinfluss, fehlender Lenkerberechtigung oder bestimmten Obliegenheitsverletzungen der Fall sein.
Der Restwert bezeichnet den Wert, den eine beschädigte Sache nach einem Schaden noch hat. Bei einem Totalschaden ist das beispielsweise jener Betrag, der für das beschädigte Fahrzeug noch erzielt werden kann.
Als Rohbau bezeichnet man ein Gebäude, das sich noch in der Bauphase befindet und noch nicht fertiggestellt bzw. bezugsfertig ist. Eine Rohbauversicherung schützt während der Bauzeit vor den finanziellen Folgen bestimmter Schäden am Rohbau, bspw. durch Feuer. Der Deckungsumfang erweitert sich mit dem Baufortschritt: So können etwa Sturmschäden versichert sein, sobald alle Gebäudeöffnungen durch den Einbau von Fenstern und Türen geschlossen sind.
Der Selbstbehalt ist jener Teil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst bezahlt. Er kann als fixer Betrag oder Prozentsatz vereinbart werden.
Ein höherer Selbstbehalt kann zu einer niedrigeren Versicherungsprämie führen.
Die Sturmversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch Sturm und damit verbundene Naturereignisse entstehen. Dazu zählen je nach Versicherungsvertrag z. B. Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz oder Steinschlag.
Im privaten Bereich ist die Sturmversicherung üblicherweise Bestandteil der Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung. Welche Naturgefahren konkret versichert sind und welche Entschädigungsgrenzen gelten, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine beschädigte Sache nicht mehr repariert werden kann oder die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Ein Teilschaden liegt vor, wenn eine versicherte Sache beschädigt wird, aber noch repariert werden kann und kein Totalschaden vorliegt. Die Versicherung übernimmt – abhängig vom jeweiligen Vertrag – die Kosten für die Reparatur bzw. die Behebung des Schadens.
Unbenannte Gefahren sind Schäden durch Ereignisse, die im Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich als versicherte Gefahr aufgezählt sind. Bei einer entsprechenden Deckung sind solche Schäden grundsätzlich mitversichert, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Das Unfalltagegeld ist eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung und wird bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit als vereinbarter Geldbetrag pro Tag ausgezahlt. Es dient dazu, finanzielle Nachteile während der Ausfallzeit abzufedern.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Im Schadensfall kann die Versicherungsleistung dadurch anteilig gekürzt werden.
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Im Schadensfall wird trotzdem nur der tatsächliche Wert ersetzt.
Die Versicherungsbestätigung („VB“) ist der Nachweis einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung und Voraussetzung für die behördliche Zulassung eines Fahrzeugs.
Ab dem Gültigkeitsdatum der VB besteht automatisch vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Eine Vinkulierung dient meist zur Absicherung eines Kredits. Es wird vereinbart, dass eine Versicherungsleistung im Schadensfall nur mit Zustimmung eines bestimmten Dritten ausbezahlt werden darf. Das ist häufig bei Krediten der Fall, wenn bspw. eine Bank als Kreditgeber abgesichert werden soll. Bei einem Kfz-Leasing dient bspw. die Kaskoversicherung dem Leasingunternehmen als Sicherheit.
Beispiel:
Sie kaufen ein Haus mit einem Bankkredit. Die Bank möchte sicherstellen, dass ihre Finanzierung abgesichert ist, falls das Haus bspw. abbrennt. Deshalb wird die Gebäudeversicherung zugunsten der Bank vinkuliert. Kommt es zu einem großen Schaden, kann die Versicherung das Geld nicht einfach an den Hauseigentümer auszahlen. Die Bank wird in die Auszahlung einbezogen.
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, in dem für bestimmte Rechtsbereiche noch kein Versicherungsschutz besteht. Erst nach Ablauf dieser Frist sind entsprechende Rechtsfälle gedeckt. Die Dauer hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und Rechtsbereich ab.
Der Zeitwert bezeichnet den Wert, den eine Sache zum Zeitpunkt eines Schadens hat. Dabei werden Alter, Abnutzung und Zustand berücksichtigt.
Freiheit bedeutet, sich sicher zu fühlen. Wir finden für Sie den Versicherungsschutz, der wirklich passt – individuell und mit Blick auf das, was Ihnen wichtig ist.
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