Kaskoversicherung (Voll- & Teilkasko)

Zwei Personen stehen neben zwei Autos, die sich nach einer Kollision berühren. Ein Mann telefoniert, eine Frau beobachtet die Situation.

Schutz, der bleibt auch wenn der Moment überrascht

Egal ob kompakter Stadtwagen oder hochwertiger Neuwagen – eine gute Kaskoversicherung darf im Bereich der Fahrzeug­absicherung nicht fehlen. Mit der Variante Teilkasko für das Auto sind Schäden durch Naturgewalten, Glasbruch, Diebstahl oder Wildunfälle abgesichert. Wer zusätzlich auch bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus und Parkschäden geschützt sein möchte, greift zur Vollkaskoversicherung. Wichtig ist dabei, dass Sie beim Abschluss auf die richtige Wahl zwischen Teil- und Vollkasko sowie auf mögliche Selbstbehalte und Zusatzleistungen achten. Nur so vermeiden Sie, dass im Schadensfall große Restkosten auf Sie zukommen. Ein regelmäßiger Vergleich Ihrer Kaskoversicherung lohnt sich, um den Schutz optimal an Ihr Fahrzeug und Ihre Nutzung anzupassen.

Wofür ist die Kaskoversicherung da?

  • Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung

  • Glasbruch, Wildschäden, Diebstahl oder Brand

  • Selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (nur Vollkaskoversicherung)

  • Schäden durch Vandalismus oder Parkschäden – je nach Tarif

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Worauf Sie bei der Kaskoversicherung achten sollten:

  1. Versicherungsumfang prüfen
    Entscheiden Sie, ob die Leistungen der Teilkaskoversicherung ausreichen oder ob der zusätzliche Schutz der Vollkaskoversicherung für das Auto sinnvoll ist – insbesondere bei neueren oder hochwertigeren Fahrzeugen.
  2. Selbstbehalt und Prämie abwägen
    Ein Selbstbehalt reduziert in vielen Fällen die laufende Prämie. Gleichzeitig sollte die Höhe realistisch gewählt werden, um im Schadensfall finanziell tragbar zu bleiben – unabhängig davon, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung handelt.
  3. Leistung bei grober Fahrlässigkeit vergleichen
    Manche Tarife in der Kaskoversicherung schließen Leistungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden ein.
  4. Zusatzbausteine passend zum eigenen Kasko-Bedarf wählen
    Erweiterungen wie Parkschaden-Deckung, Neuwertentschädigung oder erweiterte Elementarschäden können den Schutz sowohl in der Teilkaskoversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung sinnvoll ergänzen.

Gut zu wissen

  • Die Teilkaskoversicherung wird auch als „Elementarkasko“ und die Vollkaskoversicherung als „Kollisionskasko“ bezeichnet.
  • Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse, Diebstahl und Glasbruch – nicht aber Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.
  • Die Kaskoversicherung ersetzt im Schadenfall in der Regel den Wiederbeschaffungswert, nicht den Neuwert. Achten Sie darauf, was genau versichert ist – besonders bei neuen oder höherwertigen Fahrzeugen kann eine Neuwertentschädigung sinnvoll sein.

Unser Service für Sie

Als ungebundener Versicherungsmakler finden wir die Versicherung, die optimal zu Ihnen passt – mit starkem Schutz und fairem Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir prüfen und optimieren Ihre bestehenden Verträge und sind im Schadensfall persönlich für Sie da – von der Kommunikation bis zur kompletten Abwicklung.

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Beispiele aus der Praxis

Weißes Zitat-Symbol in einer blauen, runden Sprechblase

Während einer starken Hagelzelle wurde mein Auto, das ich im Freien geparkt hatte, beschädigt. Die Teilkasko-Versicherung meines Autos hat die Reparatur der Dellen übernommen und ich musste mich um nichts weiter kümmern.

Philip R.

Weiße Anführungszeichen in einer Sprechblase vor blauem Hintergrund

Ich bin beim Einparken gegen einen Betonpfeiler gerollt. Die Vollkaskoversicherung hat die Reparaturkosten abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts bezahlt.

Aida S.

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Versicherungslösungen zum Thema.

Bei weiteren Fragen schicken Sie uns gerne eine Anfrage.

Welche Schäden deckt die Teilkasko Auto?

Sie umfasst typischerweise Brand, Diebstahl, Glasbruch, Naturereignisse, Wildschäden und ähnliche Risiken, jedoch keine selbstverschuldeten Unfallschäden.

Sind Zubehör und Sonderausstattung mitversichert?

Zubehör ist je nach Tarif eingeschlossen oder muss gesondert angegeben werden – etwa Dachträger, Alufelgen oder technische Zusatzgeräte. 

Gilt die Kaskoversicherung auch im Ausland?

Ja, in den meisten europäischen Ländern. Der konkrete Geltungsbereich ist jedoch abhängig vom Tarif.

Was passiert bei Totalschaden?

Je nach Vertragsbedingungen wird der Wiederbeschaffungswert (bzw. in bestimmten Zeiträumen ein Neuwert) ersetzt. Die Nutzungsausfall- oder Abschleppkosten können ebenfalls eingeschlossen sein.

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