Wohngebäudeversicherung

Mutter, Vater und kleines Kind sitzen gemütlich im Haus hinter einer großen Fensterscheibe und lächeln nach draußen

Viele Parteien – eine Versicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jedes Unternehmen, das Immobilien verwaltet oder betreibt, unverzichtbar. Insbesondere im Gewerbebereich ist der Schutz des Gebäudebestandes gegen unvorhergesehene Schäden von zentraler Bedeutung. Ein Brand, Sturm oder Wasserschaden kann das Geschäft schnell lahmlegen und erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Gerade in der Immobilienverwaltung, wo der Wert eines Gebäudes und dessen Betriebsausfallrisiko direkt miteinander verbunden sind, ist eine fundierte Absicherung essenziell, um den Betrieb auch in Krisenzeiten stabil zu halten. Zudem schützt die Versicherung nicht nur das Gebäude, sondern auch die fest verbauten Einrichtungen, was für viele Gewerbebauten eine zentrale Rolle spielt.

Wofür ist die Wohngebäudeversicherung da?

  • Sie deckt die finanziellen Folgen für Reparaturen oder Wiederaufbau bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.
  • Versichert ist das gesamte Gebäude inklusive aller fest eingebauten Bestandteile wie Installationen und Anbauten.
  • Der Schutz kann optional um Elementarschäden (z. B. Überschwemmung), Glasbruch oder ähnliche Risiken ergänzt werden.

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Worauf Sie bei der Wohngebäudeversicherung achten sollten:

  1. Ausreichende Deckungssumme
    Eine realistische Versicherungssumme sorgt dafür, dass im Schadensfall die vollständigen Wiederherstellungskosten gedeckt sind.
  2. Berücksichtigung der Nutzung und spezifischer Risiken
    Die gewerbliche Nutzung des Gebäudes beeinflusst das Risiko und sollte in der Versicherung berücksichtigt werden.
  3. Vollständige Angaben bei Abschluss der Versicherung
    Alle relevanten Informationen wie Fläche, Nutzung und Ausstattung müssen korrekt angegeben werden, um den passenden Schutz zu gewährleisten.
  4. Meldung von baulichen Änderungen und Renovierungen
    Umbauten oder Sanierungen müssen gemeldet werden, um den Versicherungsschutz aktuell zu halten.

Gut zu wissen

  • Wird ein Wohngebäude teilweise gewerblich genutzt, bleibt die Versicherung möglich, solange der gewerbliche Anteil nicht zu groß ist; ansonsten ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung nötig.
  • Vorübergehender Leerstand oder Nutzungsänderungen sollten rechtzeitig gemeldet werden, da sie den Versicherungsschutz beeinflussen können.

Unser Service für Sie

Als ungebundener Versicherungsmakler finden wir die Versicherung, die optimal zu Ihnen passt – mit starkem Schutz und fairem Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir prüfen und optimieren Ihre bestehenden Verträge und sind im Schadensfall persönlich für Sie da – von der Kommunikation bis zur kompletten Abwicklung.

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Beispiele aus der Praxis

Weißes Zitat-Symbol in einer blauen, runden Sprechblase

Vor kurzem trat in einem meiner Mehrparteienhäuser ein Rohrbruch in einer der oberen Etagen auf, was zu erheblichen Wasserschäden in mehreren Wohnungen führte. Glücklicherweise sprang meine Wohngebäudeversicherung ein und deckte die Kosten für die Reparaturen der beschädigten Wände, Böden und die Trocknung der betroffenen Räume. So konnte ich die Mieter schnell wieder in ihren Wohnungen unterbringen, ohne selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Angelika V.

Weiße Anführungszeichen in einer Sprechblase vor blauem Hintergrund

Durch einen heftigen Sturm wurde das Dach meines Mehrparteienhauses erheblich beschädigt. Das Wasser drang in einige Wohnungen ein und verursachte Schäden an den Wänden und Decken. Dank meiner Wohngebäudeversicherung konnte ich das Dach schnell reparieren lassen und die Wohnungsschäden beheben, ohne dass es zu größeren finanziellen Belastungen für mich oder meine Mieter kam.

Robert N.

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Versicherungslösungen zum Thema.

Bei weiteren Fragen schicken Sie uns gerne eine Anfrage.

Deckt die Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch Mieter?

Ja, in vielen Fällen sind Schäden, die durch Mieter verursacht werden, mitversichert, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Ist der Versicherungsschutz auch auf das Gebäudeumfeld (z. B. Garten, Parkplätze) anwendbar?

Der Versicherungsschutz kann in der Regel auch auf das Gebäudeumfeld ausgeweitet werden, wobei dies je nach Vertrag und Anbieter variieren kann. Es empfiehlt sich, den spezifischen Schutzumfang zu überprüfen.

Sind bei gewerblich genutzten Gebäuden auch Haftpflichtschäden abgedeckt?

Eine separate Haftpflichtversicherung für das Gebäude oder den Betrieb ist häufig erforderlich, um Haftpflichtschäden (z. B. durch Verletzungen auf dem Grundstück) abzudecken.

Wie wirkt sich eine ungenügende Versicherungssumme auf den Schadensfall aus?

Eine ungenügend bemessene Versicherungssumme führt zu einer Unterversicherung, wodurch im Schadensfall nur ein Teil der Kosten übernommen wird und der Gebäudeverwalter für den Rest aufkommen muss.

Gibt es spezielle Versicherungslösungen für denkmalgeschützte Gebäude?

Ja, für denkmalgeschützte Gebäude gibt es spezielle Versicherungen, die sowohl die erforderlichen Renovierungen als auch den besonderen Wert des Gebäudes berücksichtigen.

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