Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung

Aufgerollte und flache Architekturzeichnungen mit Maßangaben, Taschenrechner, Lineal und rotem Stift darauf

Absicherung für Eigentümer

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer von Häusern, Wohnungen, unbebauten oder vermieteten Grundstücken vor finanziellen Folgen, wenn Dritten ein Schaden entsteht. Sie greift bei Personen- und Sachschäden, die aus der Instandhaltungspflicht oder der Verkehrssicherungspflicht resultieren. Besonders bei älteren Gebäuden, großen Grundstücksflächen oder vermieteten Objekten ist dieser Schutz wesentlich. Die Versicherung hilft, unerwartete Haftungsrisiken abzufedern, die im Alltag schnell auftreten können. Sie bietet damit eine grundlegende Absicherung, um rechtliche und finanzielle Folgen zu minimieren.

Wofür ist die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung da?

  • Schäden durch mangelhafte Instandhaltung von Wegen, Stufen oder Gebäudeteilen
  • Verletzungen Dritter auf dem Grundstück (z. B. Sturz durch Glatteis)
  • Schäden durch herabfallende Gebäudeteile, Pflanzen oder lose Gegenstände
  • Haftungsfälle rund um unbebaute oder vermietete Grundstücke

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Worauf Sie bei der Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung achten sollten:

  1. Haftungs- und Verkehrssicherungspflichten beachten
    Als Eigentümer sind regelmäßige Kontrollen sowie eine dokumentierte Instandhaltung wichtig. Sie reduzieren das Haftungsrisiko und sichern ab, dass Schäden durch Glätte, lockere Bauteile oder unzureichende Beleuchtung ordnungsgemäß verhindert wurden.
  2. Art des Grundstücks korrekt angeben
    Ob bebaut, unbebaut, vermietet oder teilweise vermietet – die Objektart bestimmt den passenden Versicherungsschutz. Unvollständige oder falsche Angaben können zu Lücken im Deckungsumfang führen.
  3. Versicherungssumme und Gültigkeitsbereich
    Ausreichend hohe Deckungssummen sind entscheidend, um im Ernstfall hohe Schadenersatzforderungen abzudecken. Auch der genaue Geltungsbereich – etwa für mehrere Objekte oder unbebaute Grundstücke – sollte klar definiert sein.
  4. Selbstbehalte, Ausschlüsse und Änderungsmeldungen
    Einige Tarife enthalten Ausschlüsse, z. B. bei grober Fahrlässigkeit oder Allmählichkeitsschäden. Ebenso wichtig: Änderungen am Objekt wie Baumaßnahmen oder ein Vermietungswechsel sollten zeitnah gemeldet werden, um durchgehend korrekten Versicherungsschutz sicherzustellen.

Gut zu wissen

  • Bei stark frequentierten oder saisonal genutzten Grundstücken kann ein erweiterter Schutz sinnvoll sein.
  • Schneeräum- und Streupflichten bleiben trotz Versicherung bestehen – die Haftpflicht dient nur als Absicherung im Schadenfall.
  • Für Mehrparteienhäuser ist oft eine gemeinsame Grundbesitzerhaftpflicht vorgesehen, die alle Eigentümer miteinbezieht. 

Unser Service für Sie

Als ungebundener Versicherungsmakler finden wir die Versicherung, die optimal zu Ihnen passt – mit starkem Schutz und fairem Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir prüfen und optimieren Ihre bestehenden Verträge und sind im Schadensfall persönlich für Sie da – von der Kommunikation bis zur kompletten Abwicklung.

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Beispiele aus der Praxis

Weißes Zitat-Symbol in einer blauen, runden Sprechblase

Ich habe eine kleine Wohnanlage vermietet. Nach einem Sturm löste sich ein Dachziegel und beschädigte das Auto eines Besuchers. Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hat die Reparaturkosten übernommen.

Bernhard F.

Weiße Anführungszeichen in einer Sprechblase vor blauem Hintergrund

Auf meinem unbebauten Grundstück ist ein Spaziergänger über eine ungesicherte Bodenunebenheit gestürzt. Die Versicherung hat die Behandlungskosten des Verletzten ersetzt und mich bei der Schadensabwicklung unterstützt.

Fritz M.

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Versicherungslösungen zum Thema.

Bei weiteren Fragen schicken Sie uns gerne eine Anfrage.

Deckt die Grundbesitzerhaftpflicht auch Schäden durch Bauarbeiten?

Nur, wenn kleinere Instandsetzungen umfasst sind; umfangreiche Bauvorhaben erfordern eine separate Bauherrenhaftpflicht.

Ist ein unbebautes Grundstück automatisch abgesichert?

Nein. Unbebaute Grundstücke gelten als eigenes Risiko und müssen ausdrücklich angegeben werden.

Sind vermietete Objekte automatisch mitversichert?

Vermietungen müssen korrekt gemeldet werden, da sie ein erhöhtes Haftungsrisiko darstellen.

Übernimmt die Versicherung auch rechtliche Unterstützung?

Viele Tarife beinhalten die Prüfung der Haftungsfrage sowie Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Gilt der Schutz auch bei kurzfristiger Vermietung, z. B. über Plattformen?

Kurzzeitvermietungen sollten vorab gemeldet werden, um eine korrekte Deckung sicherzustellen.

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Freiheit bedeutet, sich sicher zu fühlen. Wir finden für Sie den Versicherungsschutz, der wirklich passt – individuell und mit Blick auf das, was Ihnen wichtig ist.

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