Kfz-Versicherungen

Ein kurzer Moment auf der Straße kann vieles verändern – umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein. Eine Kfz-Versicherung sorgt dafür, dass Sie in entscheidenden Momenten geschützt sind und sich über finanzielle Folgen eines Schadens keine Gedanken machen müssen.

Junge Frau im Auto zeigt Daumen hoch, lächelnder Mann sitzt neben ihr
Mein Weitblick. Mein Weg.

Begriffe aus der Kfz-Versicherungswelt

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum bezeichnet im Bonus Malus System der Kfz-Haftpflichtversicherung den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres, in dem erfasst wird, ob ein Schadensfall eintritt.

Bleibt dieser Zeitraum schadenfrei, wird der Versicherungsvertrag um eine Stufe in Richtung Bonusstufe 00 zurückgestuft. Wurde hingegen ein Schaden verursacht, erfolgt eine Höherstufung um drei Stufen.

Bonus-Malus-System

Das Bonus-Malus-System beeinflusst die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung abhängig vom Schadensverlauf. Wer längere Zeit keinen Schaden verursacht, wird günstiger eingestuft (Bonus). Nach einem selbst verschuldeten Schaden kann die Einstufung schlechter und die Prämie höher werden (Malus).

GAP-Klausel

Die GAP-Klausel ist eine optionale Zusatzdeckung in der Kaskoversicherung für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl kann sie die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und dem noch offenen Leasing- bzw. Finanzierungsbetrag abdecken.

Innere Betriebsschäden

Innere Betriebsschäden sind Schäden an einem Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkung im Fahrzeug selbst entstehen – z. B. durch einen technischen Defekt am Motor oder Getriebe. Solche Schäden sind in der Kaskoversicherung in der Regel nicht gedeckt.

Internationale Versicherungskarte / Grüne Karte

Die Internationale Versicherungskarte (IVK, ehem. Grüne Karte) ist der internationale Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bestätigt bei Fahrten ins Ausland, dass für das Fahrzeug ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht. In manchen Ländern muss sie als Nachweis mitgeführt werden.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist für die meisten in Österreich zugelassenen Pkw, Motorräder und anderen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zu zahlen. Sie wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung verrechnet. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor hängt die Höhe je nach Fahrzeugart vor allem von der Motorleistung ab, bei Pkw – je nach Erstzulassungszeitpunkt – auch vom CO₂-Ausstoß.

Auch für Elektroautos ist grundsätzlich motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Nenndauerleistung und dem Eigengewicht.

Für bestimmte Fahrzeuge gibt es Steuerbefreiungen.

Optischer Schaden

Ein optischer Schaden beeinträchtigt nur das Aussehen einer Sache, nicht aber ihre Funktion, z. B. Kratzer, Dellen oder Verfärbungen. Ob solche Schäden versichert sind, hängt von der Ursache und vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Restwert

Der Restwert bezeichnet den Wert, den eine beschädigte Sache nach einem Schaden noch hat. Bei einem Totalschaden ist das beispielsweise jener Betrag, der für das beschädigte Fahrzeug noch erzielt werden kann.

  • Zeitwert: Was war die Sache unmittelbar vor dem Schaden noch wert?
  • Restwert: Was ist die Sache nach dem Schaden noch wert?
Totalschaden / Teilschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine beschädigte Sache nicht mehr repariert werden kann oder die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Ein Teilschaden liegt vor, wenn eine versicherte Sache beschädigt wird, aber noch repariert werden kann und kein Totalschaden vorliegt. Die Versicherung übernimmt – abhängig vom jeweiligen Vertrag – die Kosten für die Reparatur bzw. die Behebung des Schadens.

Vinkulierung

Eine Vinkulierung dient meist zur Absicherung eines Kredits. Es wird vereinbart, dass eine Versicherungsleistung im Schadensfall nur mit Zustimmung eines bestimmten Dritten ausbezahlt werden darf. Das ist häufig bei Krediten der Fall, wenn bspw. eine Bank als Kreditgeber abgesichert werden soll. Bei einem Kfz-Leasing dient bspw. die Kaskoversicherung dem Leasingunternehmen als Sicherheit.

Beispiel:

Sie kaufen ein Haus mit einem Bankkredit. Die Bank möchte sicherstellen, dass ihre Finanzierung abgesichert ist, falls das Haus bspw. abbrennt. Deshalb wird die Gebäudeversicherung zugunsten der Bank vinkuliert. Kommt es zu einem großen Schaden, kann die Versicherung das Geld nicht einfach an den Hauseigentümer auszahlen. Die Bank wird in die Auszahlung einbezogen.

Vollkasko / Teilkasko
  • Teilkasko: Deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel oder Wildunfälle – abhängig vom Versicherungsvertrag.
  • Vollkasko: Umfasst die Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Parkschaden und Vandalismus. Parkschaden und Vandalismus kann auch in vielen Teilkasko-Produkten mitversichert werden..

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