Versicherungen für Dienstleistung

Damit Sie auch in guten Händen sind

  • Übersicht

    Versicherungen für Dienstleistungsbetriebe

    Dienstleistungsunternehmen müssen konstant am Ball bleiben und sich fortlaufend informieren, um den Anschluss an Neuentwicklungen zu halten. Bei den unzähligen Spezialthemen und gesetzlichen Neuerungen bleiben manche wichtige Angelegenheiten, wie Versicherung und Vorsorge, auf der Strecke.

    Neben einem Sachschaden (z.B. durch Feuer, Naturgefahren, etc.) kann zugleich auch eine Betriebsunterbrechung eine kleine Katastrophe im eigenen Betrieb auslösen. Sollte dadurch ein Auftrag nicht fertig gestellt werden können, droht auch noch der finanzielle Ersatz des Schadens beim Kunden. Das bedeutet, dass durch die Betriebsunterbrechung im schlimmsten Fall neben dem Sachschaden und dem finanziellen Schadenersatz beim Kunden (teilweise) auch Umsätze fehlen und die Kosten für Personal, Miete, Finanzierung weiter bezahlt werden müssen. Wenn in einer solchen extremen Situation auch noch die Kunden zur Konkurrenz abwandern, ist eine existenzielle Bedrohung für das Unternehmen gegeben.

    Versicherungen für Ihren Dienstleistungsbetrieb

    Unser Tipp: Risiken einplanen und Gefahren abwenden.

    Als Faustregel gilt:
    Schäden, welche die Existenz gefährden, müssen durch Versicherungen abgedeckt sein.

    Wir verfügen über einen speziellen Risikocheck für Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche. Mit diesem Risikocheck (inkl. Risikoerfassung) gewinnen unsere Kunden einen ersten Einblick in ihre Gefahrenwelt. Eine individuelle Beratung vor Ort dient als Basis für den individuellen, existenzsichernden Versicherungsschutz.

    Nicht nur das Unternehmen soll gut versichert sein. Durch ein weitsichtiges Investment in die betriebliche Vorsorge erlangen Sie ein positives Image in der Öffentlichkeit und erhöhen die Mitarbeiterbindung. Zusätzlich hilft Ihnen die betriebliche Vorsorge Steuern zu sparen. Das ist ein netter Nebeneffekt.

    Beispiele zur Versicherung für Dienstleister

    Haftpflicht:
    Ein Kunde betritt das Maklerbüro von Herrn W. und rutscht auf dem soeben aufgewischten Boden aus. Er stürzt die Treppe hinunter und verletzt sich dabei schwer. Die Putzfrau hat es verabsäumt das Warnschild zur Rutschgefahr aufzustellen. Der Kunde erleidet einen Oberschenkelhalsbruch und die rechte Hand hat er sich auch noch gebrochen. Die Brüche sind so kompliziert, dass er mehrmals operiert werden muss. Nach einigen Monaten Rehabilitation kann der Kunde wieder schmerzfrei gehen. Die enormen Behandlungskosten vom Krankenhaus sowie von der Rehabeinrichtung werden von der Versicherung übernommen.

    Betriebsversicherung:
    Eine jugendliche Bande bricht in den Frisörladen von Frau S. ein. Die Handkassa wird gestohlen, ein Spiegel und mehrere Einrichtungsgegenstände werden zerstört. Der entstandene Schaden in der Höhen von EUR 24.113 wird durch die Versicherung ersetzt.

    PS: Für Zahntechniker bieten wir eine eigene Speziallösung in den Bereichen Haftpflicht und Rechtsschutz an!

  • Absicherungsmöglichkeiten

    Absicherungsmöglichkeiten

    • Betriebshaftpflichtversicherung
    • Haftungsabsicherung für Geschäftsführer/Manager (D&O)
    • Planungshaftpflichtversicherung
    • Sachversicherung für Betriebsgebäude, Einrichtung und Waren
    • Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung
    • Betriebsunterbrechungsversicherung
    • Kreditversicherung
    • Technische Versicherung
    • Transportversicherung
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Wussten Sie...?

     

    Wussten Sie, dass...

    Versicherungsangebote von Standesvertretungen (z.B. Innungen) oft nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten? Hier sollten Sie einen Versicherungsmakler kontaktieren anstatt auf diese Versicherungslösung zu vertrauen.

    …Sie besonders aufgrund Ihrer Tätigkeit, auf sogenannte "Sublimits" in Ihrer Haftpflichtversicherung achten sollten. Diese sind bei vielen Polizzen sehr gering angesetzt. Beispielsweise sind Schäden an fremden Sachen, an denen Sie unmittelbar tätig sind meist nur mit einem geringen "Sublimit" versichert.

    Schäden, die Sie an Ihren gemieteten Geschäftsräumlichkeiten verursachen, in vielen Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen sind? Verursachen Sie etwa einen Brand und das gemietete Objekt wird dabei beschädigt, lehnen viele Versicherungsunternehmen den Schaden ab.

    …gerade die Betriebsunterbrechung (z.B. nach einem Feuerschaden, nach einem Einbruch,...) sowie das Haftpflicht- und Rechtsschutzrisiko für Ihren Betrieb existenzgefährdend sein können? Viele Betriebe haben dieses Risiko nur unzureichend abgesichert.

    …Sie laufend insbesondere die Erhöhung bzw. Reduktion Ihres Deckungsbeitrages sowie Änderungen der Einrichtungs- und Gebäudesummen oder Änderungen Ihres Tätigkeitsumfangs Ihrer Versicherung (Ihrem Versicherungsmakler) bekannt geben sollten? Andernfalls kann in jedem Schadensfall erhebliche Unterversicherung oder auch Leistungsfreiheit drohen.

    …Sie als Betriebsinhaber auch an sich denken sollten? Es gibt hier sehr gute Absicherungsmöglichkeiten, die Sie auf jeden Fall berücksichtigen sollten.

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