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Digitale Vignette? Das sollten Sie wissen!

Wie so vieles gibt es auch die Vignette mittlerweile digital. Welche der beiden Formen bevorzugt wird, ist hauptsächlich Geschmackssache. Ein paar Unterschiede gibt es jedoch, auf welche man achten sollte.

Der bedeutendste Unterschied zur analogen Vignette zum Kleben ist, dass die digitale Vignette nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden ist. Das bringt vor allem für Inhaber von Wechselkennzeichen einen großen Vorteil, da nur noch eine Vignette benötigt wird. Zusätzlich vereinfacht diese Regelung auch Probefahrten, da digitale Vignetten für Probefahrtkennzeichen erworben werden können.

Dieser Unterschied kann jedoch auch zu Nachteilen führen, weshalb man vor dem Kauf gut überlegen sollte, welche Vignettenform sich besser für den eigenen Zweck eignet. Wird ein neues KFZ erworben, ist es beispielsweise ratsam, das alte Kennzeichen weiter zu verwenden – ansonsten muss eine neue Vignette gekauft werden.

Wird ein neues Kennzeichen beantragt, kann der Erwerb einer neuen Vignette notwendig werden. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, einen Antrag zu stellen, um die digitale Vignette auf ein neues Kennzeichen umzuregistrieren:

Möglichkeit zur Umregistrierung der digitalen Vignette bei…

  • Umzug: Kommt es zu einem Umzug in einen anderen politischen Bezirk und damit verbunden zu einer Kennzeichenänderung, verliert die Vignette ihre Gültigkeit, kann jedoch umregistriert werden.
  • Änderung/Erlöschung des Wunschkennzeichens: Kommt es zu einer Kennzeichenänderung da ein bestehendes Wunschkennzeichen erlischt, geändert wird oder ein neues Wunschkennzeichen angemeldet wir, ist ebenfalls ein Antrag auf Umregistrierung nötig.

In diesen Fällen wird eine Änderungsgebühr von € 18,-- fällig.  In einigen Fällen wird diese Aufwandsentschädigung jedoch auch rückerstattet:

  • Diebstahl/Verlust des Kennzeichens: Ein Kennzeichen wird neu zugewiesen, weil es zum Verlust oder Diebstahl des alten Kennzeichens kommt.
  • Diebstahl/Totalschaden des Fahrzeuges: Ein Kennzeichen wird neu ausgestellt, weil das dazugehörige Fahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat.

Wichtig: Eine Umregistrierung muss jedenfalls vor der nächsten Benützung der Autobahn und Schnellstraßen erfolgen, da ansonsten eine Strafe fällig wird.

Vor Beginn des Gültigkeitszeitraumes der Vignette sind Änderung des Gültigkeitszeitraums oder des Kennzeichens kostenlos möglich.

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