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Einbruch, Raub, Diebstahl im Urlaub

Gerade im Urlaub möchte man restlos entspannen können, ohne sich ständig auf seine Umgebung konzentrieren und sein Eigentum mit Argusaugen beobachten zu müssen. Leider gibt es jedoch insbesondere auf Reisen zahlreiche Situationen, in denen das Risiko eines Diebstahls, Raubes oder Einbruchs um ein Vielfaches höher ist als im Alltag. Oft reicht schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und das Gepäck ist weg, was der guten Urlaubsstimmung einen derben Hieb versetzen kann.

Die meisten Reisenden sind mittlerweile mit der Vielzahl an persönlichen Maßnahmen, die man treffen kann, um sich vor einem Diebstahl oder Raub zu schützen, schon vertraut. Die Badetasche nicht allein am Strand stehen zu lassen, den Safe im Hotel zu nutzen, nur so viel Bargeld wie nötig mitzuführen und den Rucksack oder die Handtasche im Gedränge oder öffentlichen Transportmitteln vorne zu tragen, sind beinahe schon zur Selbstverständlichkeit geworden.

Unglücklicherweise reicht Vorsicht jedoch nicht immer aus. Um im Ernstfall zumindest vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls, Einbruchs oder Raubes und dem damit einhergehenden Eigentumsverlust abgesichert zu sein, sollte dafür gesorgt werden, dass das mitgenommene Gepäck versichert ist.

Eine bereits bestehende Haushaltsversicherung beinhaltet in der Regel immer eine Außenversicherung. Das bedeutet, dass der im eigenen Heim versicherte Hausrat auch bei Mitnahme in den Urlaub versichert ist. Allerdings kann der Versicherungsschutz hierbei häufig auf Europa eingeschränkt sein und sieht im Großteil der Fälle weitere Sublimits zu den zu Hause gültigen Versicherungssummen vor. Solange in einem mitversicherten Land Urlaub gemacht wird, ist der Einbruch ins Hotelzimmer bis zu den gültigen Sublimits versichert. Dieser Schutz gilt in vielen Fällen nur, solange die Gegenstände in einem Gebäude wie dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung verwahrt werden. Achtung: Das verschlossene Auto, ein Zelt oder das Zugabteil gelten nicht als Gebäude – hier besteht kein Versicherungsschutz!

Verbringen Sie Ihren Urlaub in einem Hotel, dann haftet der Hotelier laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch im Falle eines Diebstahls. Die Ersatzpflicht für teure technische Geräte ist hierbei auf 3.500 € beschränkt, Bargeld und Schmuck sowie außerhalb des eigenen Zimmers abhanden gekommenen Gegenständen (z.B. die im Fitnessraum gestohlene Uhr) müssen nur bis maximal 800 € ersetzt werden. Werden Wertgegenstände jedoch der Rezeption zur Aufbewahrung übergeben, haftet der Hotelbetreiber unbeschränkt. Daher sollten Sie insbesondere bei kostspieligen Wertgegenständen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Vergleichbare Haftungsregelungen gelten übrigens in ganz Europa – bei einer Reise in weit entfernte Reiseziele sollten Sie sich über die genauen Regelungen erkundigen.

Achtung: Denken Sie daran, dass ein verfügbarer Zimmersafe in jedem Fall genutzt werden sollte. Lassen Sie Bargeld und Schmuck am Nachttisch liegen, anstatt die Wertgegenstände im Safe zu verwahren, könnte das je nach individuellen Versicherungsbedingungen die Deckung Ihrer Versicherung beeinflussen.

Außerhalb der versicherten Räumlichkeiten im Urlaub schützt die Außenversicherung Ihr Eigentum nicht immer. Werden die Gegenstände auf Tagesausflüge mitgenommen und Opfer eines Raubes – also eines Diebstahls unter Androhung von Gewalt – dann wird dies von der Außenversicherung in der Regel gedeckt. Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl sind jedoch mit der Außenversicherung Ihrer Haushaltsversicherung im Normalfall nicht versichert!

Viele verlassen sich mittlerweile auch auf die Kreditkartenversicherung. Um gut abgesichert sein, sollten Sie sich hierbei jedoch genaustens über die Bedingungen des Versicherungsschutzes informieren, da diese stark variieren. In vielen Fällen leistet die Kreditkartenversicherung nur, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte gebucht wurde. Weitere Einschränkungen können auch die Reiseart betreffen; viele Kreditkartenanbieter versichern nur Pauschalreisen und keine privaten Individualreisen oder Geschäftsreisen. Des Weiteren sind die Versicherungssummen häufig zu niedrig angesetzt. Im Schadensfall müssen Sie sich dann nicht nur mit bürokratischen Hürden herumschlagen, sondern erhalten oft auch nur den Bruchteil der Leistung einer Reiseversicherung.

Reichen die Leistungen der bestehenden Haushalts- oder Kreditkartenversicherung nicht aus, empfiehlt es sich, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Diese ersetzt in der Regel die Kosten für verschwundenes oder beschädigtes Reisegepäck sowie Zusatzkosten, die durch verspätete Gepäckausgabe bei Flügen entstehen. Eine Reisegepäckversicherung kann als einmalige, auf Ihre Reise zugeschnittene Versicherung abgeschlossen werden, oder aber Bestandteil einer Jahresreiseversicherung sein, die jede Reise innerhalb von 12 Monaten deckt. Für Vielreisende stellt eine Jahresreiseversicherung in jedem Fall die günstigste Variante dar, sie kann sich jedoch je nach Reise sogar schon ab dem ersten Urlaub gegenüber einer Einzelversicherung finanziell lohnen. Außerdem müssen die passenden Versicherungsbedingungen und Summen für Sie persönlich nur einmal bestimmt werden; Sie sparen also nicht nur Geld sondern auch Zeit und Nerven.

Ob als Einzelversicherung oder als Baustein im Rahmen der Jahresversicherung, in beiden Fällen sollte darauf geachtete werden, dass die Versicherungsbedingungen und -summen den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Aufgepasst werden sollte zum Beispiel, ob auch Geschäftsreisen gedeckt werden, sollten Sie beruflich öfter unterwegs sein. Bei den Versicherungssummen lauern ebenso Tücken: Häufig wird die hoch klingende Summe für genau die Gegenstände, wo man den Versicherungsschutz am dringendsten benötigt, auf einen festgelegten, deutlich niedrigeren Höchstbetrag reduziert. Dies ist in der Regel der Fall bei elektrischen Geräten, Bargeld und Schmuck. Ihr Versicherungsmakler hilft Ihnen dabei, die für Sie passende Summe zu wählen.

Eine Reisegepäckversicherung ist im Gegensatz zur Außenversicherung der Haushaltsversicherung genau dafür gedacht, Ihr Gepäck in jedem Fall zu schützen. Dementsprechend sind hier auch nicht nur der Einbruchdiebstahl in die Unterkunft und Raub versichert, sondern auch einfacher Diebstahl oder kleinere Beschädigungen der Gepäcksstücke. 

Damit der Schadensfall auch von der Versicherung übernommen wird, ist es wichtig, sich auch über die einzelnen Bestimmungen im Klaren zu sein. So müssen zum Beispiel Gegenstände mit hohem Wert wie etwa Kameras oder teurer Schmuck in der Regel, je nach den individuellen Versicherungsbedingungen, im Auge behalten oder sogar direkt am Körper getragen werden. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Bargeld, Kreditkarten und Reisepass aber in jedem Fall am besten direkt am Körper tragen.

Kommt es zum Diebstahl, Raub oder Einbruch, so ist es immens wichtig, direkt vor Ort eine polizeiliche Anzeige zu erstatten, um eine Bestätigung über den Schadensfall bei der Versicherung vorlegen zu können. Gehen auch Bank- oder Kreditkarten verloren, sollten Sie diese umgehend bei Ihrer Bank sperren lassen. Die Bank haftet ausschließlich für Schäden, die entstehen, nachdem der Verlust gemeldet wurde!

Die polizeiliche Anzeige ist insbesondere dann wichtig, wenn auch persönliche Ausweisdokumente gestohlen wurden, da nur mit Vorlage einer Verlustanzeige neue Ausweise in Österreich beantragt werden können. Handelt es sich um für die Reise unbedingt notwendige Dokumente wie den Reisepass, dann sollte umgehend die österreichische Vertretungsbehörde vor Ort – zum Beispiel die Botschaft oder ein Konsulat – aufgesucht werden. Diese können einen vorläufigen neuen Ausweis ausstellen, was gerade bei Flugreisen unabdinglich ist.

Kommt es hingegen zum Verlust des Führerscheins, kann leider auch die österreichische Vertretungsbehörde nicht weiterhelfen, da dieser ausschließlich in Österreich ausgestellt werden darf. In diesem Fall sollten Sie sich bei der örtlichen Polizei informieren, ob Sie mit der Verlustanzeige des Führerscheins die Fahrt fortsetzen dürfen oder nicht.

Tipp: Eine Packliste zu machen, lohnt sich nicht nur um möglichst nichts zu vergessen. Besteht eine Auflistung der mitgeführten Gegenstände und gibt es bestenfalls noch Fotos vom Gepäck, erleichtert das die Abwicklung mit der Versicherung im Schadensfall enorm.

Ihr EFM Versicherungsmakler prüft die genauen Versicherungsbedingungen der am Markt verfügbaren Versicherungen für Sie und stellt sicher, dass Sie Ihren Urlaub optimal abgesichert genießen können.

Im Urlaub nur am Strand liegen ist langweilig? Ob Segeln, Surfen, Kiten, Klettern in den Bergen, Radfahren oder Wandertouren: Immer mehr Österreicher nutzen die Erholungspause auch dazu, geliebten Hobbys nachzugehen oder im Ausland neue Sportarten auszuprobieren. Leider sind, gerade bei ungewohnten Aktivitäten oder fremdem Terrain, auch Unfälle nie ausgeschlossen. Ein Unfall kann jedoch nicht nur die Urlaubsfreude verderben, sondern das restliche Leben nachhaltig beeinflussen.

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