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Freizeitsport & Unfallversicherung

Mit wärmenden Sonnenstrahlen und Vogelgezwitscher lockt uns der Frühling wieder nach draußen. Immer mehr Menschen zieht es in die Natur – zur Erholung, zum Sport, um abzuschalten. Bei aller Begeisterung sollte man jedoch die Verletzungsgefahr nicht vergessen, denn auch im Wald oder auf Spazierwegen ist man nicht vor Verletzungen gefeit. Auch Freizeitsportarten wie Radfahren, Inlineskaten oder Joggen sind im Frühjahr wieder besonders beliebt, bergen aber ein Verletzungsrisiko. Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung auch im Freizeitbereich?

273.000 Freizeitunfälle (inkl. Freizeitsport) ereigneten sich 2019 in Österreich. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt jedoch nur für Folgen nach Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem direkten Weg dorthin oder von der Arbeit nach Hause auf. Unfälle in der Freizeit und im Haushalt sind nicht gedeckt; diese können mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden. Laut Statistik sind jedoch weniger als 50 % der Österreicher privat versichert.

Warum privat versichern?

Natürlich werden Sie in Österreich auch nach einem Freizeitunfall bestmöglich erstversorgt. Wenn es sich aber um Kosten für Folgebehandlungen, Therapien, Bergungen oder Privatärzte in Folge eines Freizeitunfalls handelt, zahlt die Sozialversicherung nicht. Diese Kosten übernimmt ausschließlich die private Unfallversicherung. Bei dauernder Invalidität übernimmt diese auch einmalige Kosten für notwendige Umbauten der Wohnung und zahlt eine monatliche Rente zur Abfederung des Erwerbsausfalls. Ein guter Versicherungsschutz kostet dabei nicht viel, kann aber im Fall der Fälle die Existenz der ganzen Familie sichern.

ÖAMTC, Alpenverein & Co.

Verschiedene Vereine bzw. Autofahrerclubs bieten mit ihrer Mitgliedschaft auch Versicherungsschutz für den Freizeitbereich. Enthalten ist hier beispielsweise beim Alpenverein und den Naturfreunden ein Bergungskostenschutz von bis zu 25.000 Euro. Haben Sie den ÖAMTC-Schutzbrief, so sind Sie bei Alpinunfällen in Österreich mit bis zu 10.000 Euro versichert. Außerhalb Österreichs deckt der Schutzbrief auch Kosten für Hubschrauberbergung/-rettung sowie Rückholung bei Unfall oder Krankheit für alle geschützten Personen. Beim Versicherungsschutz von ÖAMTC, Alpenverein und Co. sollte man vor allem darauf achten, ob die Höhe der Versicherungssummen ausreichend ist und für welche Bereiche der Versicherungsschutz gilt.

Und meine Kinder?

Für Kinder ist der private Unfallschutz mindestens genauso wichtig wie für uns Erwachsene. Kleinkinder, welche noch nicht den Kindergarten oder die Schule besuchen, sind überhaupt nicht gesetzlich unfallversichert. Schul- und Kindergartenkinder sind nur in der Schule/im Kindergarten, bei Ausflügen und Veranstaltungen sowie auf dem direkten Weg zur Schule/zum Kindergarten und nach Hause versichert. Unfälle, die in der Freizeit bzw. zu Hause passieren, sind dabei nicht gedeckt. Bei einer bestehenden privaten Unfallversicherung der Eltern sind die Kinder nicht automatisch mitversichert, jedoch können sie in der Regel relativ kostengünstig und unkompliziert mitversichert werden. Auch der Abschluss einer eigenständigen Polizze ist natürlich möglich.

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