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Frühjahrskontrolle Fahrrad

Der Frühling hat bereits begonnen, die Tage werden länger und die Temperaturen erreichen frühlingshafte Höhen. Die perfekte Zeit, um nach den kalten Wintermonaten wieder etwas Sonne zu tanken und die Zeit im Freien zu genießen. Für die nächste Fahrradtour wird noch schnell der Drahtesel aus dem Keller geholt und schon geht es ab in die Natur – oder etwa doch nicht?

Gerade vor der ersten Fahrt im Frühling sollte die Verkehrstüchtigkeit des Fahrrades unbedingt überprüft werden. Vor allem wenn man das Bike den ganzen Winter einquartiert hat, ist die Überprüfung dringend zu empfehlen. Um eventuelle Schäden und Probleme am besten feststellen zu können, ist es sinnvoll das Fahrrad gründlich zu waschen und auf den „Kopf“ zu stellen. So gelangt man besser an schwierige Stellen und kann einige „Problemstellen“ übersichtlicher einsehen.

Ein wichtiger, erster Schritt ist die Überprüfung der Reifen. Die fehlende Luft ist mit einer passenden Pumpe einfach nachgefüllt. Danach sollten Sie die Reifen auf eventuelle Risse überprüfen. Ein guter Tipp hierbei ist es, den Reifen unter Wasser zu halten. Austretende Luftbläschen sind ein Warnsignal für einen undichten Reifen. Auch tiefe Risse und Kratzer können zur Gefahr werden, da sie unter Belastung schnell aufreißen können.

Intakte Bremsen sind ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für eine sichere Fahrt. Sie sollten leicht zu betätigen und die Bremshebel gut erreichbar sein. Beläge dürfen nicht zu hart oder abgefahren sein, da das zu einer schlechten Bremsleistung führen kann.

Ein häufig auftretendes Problem sind lockere Lenker. Diese müssen regelmäßig kontrolliert und festgezogen werden, damit man auch in Kurven die Kontrolle über das Fahrrad behält. Bewegliche Teile wie die Fahrradkette sollten regelmäßig mit einem passenden Schmiermittel mit wasserabweisender und korrosionsschützender Wirkung eingefettet werden.

Zu guter Letzt sorgen sorgt eine funktionierende Beleuchtung für Sicherheit bei Fahrten in der Dämmerung und bei Nacht. Wichtig: Wer ohne Licht bei Dunkelheit mit dem Rad fährt, hat mit einer Strafe zu rechnen. Das Fahren über eine rote Ampel oder in der Fußgängerzone wird ebenso abgestraft, wie das Telefonieren oder alkoholisiert mit dem Fahrrad fahren.

Sollte es trotz aller Vorsicht einmal krachen, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung für Schadenersatzforderungen von geschädigten Dritten auf. Sollte Ihnen selbst etwas passieren, so raten wir Ihnen zu einer privaten Unfallversicherung, da Radfahren fast ausschließlich im Privatbereich vorkommt und es bei Freizeitunfällen leider nur eine sehr geringe Deckung der gesetzlichen Sozialversicherung gibt.

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