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Gültigkeit von Bodenmarkierungen

Plötzlicher auftretender, starker Schneefall - in den ersten Stunden überforderte Straßenräumungsdienste und schon ist das Chaos perfekt. Wenn man dann noch dringende Wege zu erledigen hat und daher trotzdem auf die Straßen muss, ärgert man sich häufig über zugeschneite Verkehrszeichen oder nicht mehr sichtbare Bodenmarkierungen.

Wer in einer solchen Situation meint, er könne sämtliche Verkehrszeichen ignorieren, der irrt. Bei manchen Verkehrszeichen kann man bereits an der Form erkennen, um welches Verkehrszeichen es sich handelt, selbst wenn diese zugeschneit sind. Daher behalten einzigartige Verkehrszeichen wie das achteckige „STOP“-Schild oder das nach unten zeigende Dreieck für „Vorrang geben“ ihre Gültigkeit.

Bei der Form nach mehrdeutigen Verkehrszeichen sieht die Situation etwas anders aus. So ist zum Beispiel ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht klar an der Form erkennbar und damit bleibt fraglich, wie schnell man nun wirklich fahren darf. Daher gelten in solchen Situationen die grundsätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen von innerorts 50 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebiets 100 km/h, die aber den Witterungsbedingungen und der Fahrbahn entsprechend anzupassen sind. Da wir hier allerdings von extremen Wetterbedingungen sprechen, empfehlen wir hier deutlich langsamer und vorsichtiger zu fahren.

Verkehrsregeln, die nur durch Bodenmarkierungen angezeigt werden, wie zum Beispiel Abbiegespuren, verlieren nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit komplett ihre Gültigkeit, wenn sie aufgrund Schnees auf der Fahrbahn nicht mehr erkennbar sind. In solchen Fällen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln, wonach sich Rechtsabbieger ganz rechts, sowie Linksabbieger ganz links auf der jeweiligen Fahrbahnseite einordnen sollen.

Wenn zusätzlich ein lesbares Verkehrszeichen die Bedeutung der Bodenmarkierung verdeutlicht, so behält dieses ihre Gültigkeit. Beispiel: Ein Fußgängerübergang, der durch Bodenmarkierungen nicht mehr als solcher erkennbar ist, ist nach wie vor zu beachten, wenn ein lesbares Schild auf den Fußgängerübergang hinweist.

Wichtig: Kurzparkzonen behalten ihre Gültigkeit! Daher gilt auch in einem solchen Fall – Parkschein lösen und somit einen unangenehmen Strafzettel vermeiden.

Ihr EFM Versicherungsmakler wünscht Ihnen auch bei schwierigen Bedingungen eine gute Fahrt!

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