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Heimarbeit & Nebentätigkeiten

Das Hobby zum Beruf machen? Egal ob Sie Selbstgemachtes verkaufen, eine Dienstleistung anbieten oder Kosmetikprodukte von zu Hause aus vermitteln – mit dem Hobby Geld zu verdienen oder als Zuverdienst von zu Hause aus tätig zu sein, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wer jedoch selbstständig, nebenberuflich oder aber auch in Anstellung im Homeoffice arbeitet sollte einiges beachten, um nicht nur rechtlich, sondern auch versicherungstechnisch auf der richtigen Seite zu sein.

Produkthaftung, Schadenersatz, Gewerbeberechtigung

Häkelhauben, Schnullerketten, Dekoartikel aus Holz, Marmeladen, Seifen – wer Produkte verkauft sollte auch für die Mangelfreiheit dieser einstehen. Verkauft man privat an privat entfällt die sogenannte Gewährleistung in den meisten Fällen. Dennoch ist es ratsam sein Angebot genau zu beschreiben und auf Fehler oder Mängel hinzuweisen. Tut man dies nicht, hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz.

Je nach Tätigkeit kann eine Gewerbeberechtigung notwendig sein. Tätigkeiten, die „im Vergleich zu den anderen häuslichen Tätigkeiten dem Umfang nach untergeordnet sind“, fallen unter „häusliche Nebenbeschäftigung“ und man benötigt keine Gewerbeberechtigung. Dies kann beispielsweise sein: Kekse backen, Kränze binden, einfache Holzarbeiten,… In den meisten Fällen ist jedoch eine Gewerbeberechtigung notwendig, etwa für Herstellung und Verkauf von Kleidung, Pflanzenkosmetik oder Marmeladen. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer.

Die Sache mit der Steuer

Wer als Zuverdienst selbstständig tätig ist sollte sich steuerlich genau informieren. Ab einem gewissen Freibetrag muss das zusätzliche Einkommen in der Steuererklärung angegeben und steuerlich geltend gemacht werden. Auch hier ist die Wirtschaftskammer oder ein Steuerberater erster Ansprechpartner.

Richtig versichert?

Wer von zu Hause aus arbeitet oder sein Hobby gewerbsmäßig ausübt sollte sich im Vorfeld nicht nur um die rechtlichen Fragen kümmern, sondern sich auch Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen. Je nach Tätigkeit und Arbeitsumfeld sind gewisse Versicherungen ein Soll oder Muss:

Haftpflichtversicherung

Diese empfiehlt sich generell bei jeder selbstständig ausgeführten Tätigkeit. Ein wichtiger Grund für eine Haftpflichtversicherung ist beispielsweise die Abwehrdeckung gegen ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche. Diese übernimmt sämtliche Kosten (Rechtsanwalt, Gerichtskosten, ...) um ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen, die gegen Sie gerichtet sind, abzuwehren. Die dazu erforderlichen Handlungen übernimmt ebenfalls der Versicherer.

Für bestimmte Gewerbe, wie etwa Massage, Physiotherapie oder psychologische Beratungen sowie gesundheitliche Berufe ist eine Pflichtversicherung vorgeschrieben. Weiters sind gewisse Aktivitäten nicht in der Privat- oder Sporthaftpflicht (welche im Rahmen der Haushaltsversicherung inkludiert ist) mitversichert. Hierfür ist ein gesonderter Versicherungsschutz notwendig. Dazu zählen etwa das Fliegen mit bestimmten Drohnenarten oder das Fahren mit Motorbooten. Auch eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde, Pferde etc. muss gesondert abgeschlossen werden.

Rechtsschutzversicherung

Im nebenberuflichen oder geringfügigen Bereich kann es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder einem Sozialversicherungsträger kommen. Mitunter wird die Geringfügigkeit einer Tätigkeit angezweifelt und es werden (eventuell ungerechtfertigte) Nachzahlungen von Steuern und Abgaben gefordert. Eine Rechtsschutzversicherung bietet hier Rechtsbeistand. Auch Schadensersatzansprüche, welche man durchsetzen möchte, oder Kosten für den Beistand in einem Strafverfahren sind über eine Rechtsschutzversicherung versichert.

Unfallversicherung

Egal ob privat, im Beruf, selbstständig, geringfügig beschäftigt oder nebenberuflich tätig: Eine Unfallversicherung macht immer Sinn und mit nur einem Vertrag sind Sie in allen Lebensbereichen versichert, auch im Ausland. 

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