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Hohe Schadenszahlungen durch Glatteis

Grundstückseigentümer, die ihrer Schneeräum- und Streupflicht nicht nachkommen, haften für die Verletzungsfolgen, wenn Passanten zu Sturz kommen. Wie streng diese Haftung ist, zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH).

Eine Zeitungsausträgerin war auf einer vereisten Hauszufahrt gestürzt und hatte sich mehrere Knochenbrüche zugezogen. Die Zeitungszustellerin klagte die Hausbesitzerin auf 15.700 Euro Schmerzensgeld, 5.400 Euro Verdienstentgang und 2.400 Euro Pflegeaufwand.

Die Hausbesitzerin argumentierte vor Gericht, es sei unzumutbar, schon vor 6.00 Uhr früh den Hauszugang zu räumen und zu streuen. Der Fall ging schließlich durch die Instanzen. Vor dem OGH erhielt die Zeitungszustellerin Recht: Wem Schneeräumung in den frühen Morgenstunden zu beschwerlich ist, aber nicht auf seine Zeitung verzichten will, der muss dafür Sorge tragen, dass ein Briefkasten oder eine Zeitungsrolle am Zaun zur Verfügung steht.

Wie das Beispiel zeigt, drohen Haus- und Grundbesitzern im Schadensfall erhebliche Schadenersatzforderungen – erst recht, wenn es zu einem Unfall mit dauernder körperlicher Beeinträchtigung und lebenslangen Rentenzahlungen kommt. Eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung erfüllt im Schadenfall berechtigte Schadenersatzansprüche oder übernimmt die Kosten der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!

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