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Keine Matura - keine Reise?

Die Maturareise – heiß ersehnt und hart erarbeitet. Nach wochenlangem Lernen und Prüfungsstress kommt endlich die Belohnung: Chillen in der Sonne und Party bis zum Umfallen. Doch neben der großen Vor­freude sollte man auf den richtigen Versiche­rungsschutz nicht vergessen. Was passiert ei­gentlich, wenn man erst gar nicht zur Matura zugelassen wird oder man während der Reise krank wird? Und wer bezahlt den Schaden, wenn während einer wilden Partynacht etwas zu Bruch geht?

Reiserücktrittsversicherung. Zwischen Buchung und Antritt der Reise kann viel passieren. Vom Sportunfall über einen Trauerfall in der Familie bis zum Nicht- Bestehen der Maturaprüfung. Grundsätzlich gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht von einem Reisevertrag. Hat man gebucht, muss die Reise aber absagen, so verlangt der Ver­anstalter eine, oft nicht unerhebliche, Stor­nogebühr. Diese liegt meist, je nach Zeit­punkt der Stornierung, zwischen 10 % und 85 % des Reisepreises. Je kurzfristiger man storniert, umso teurer wird es.

Neben dem Kleingedruckten im Reise­vertrag sollte daher besonders bei Reisever­sicherungen der Stornoschutz genau unter die Lupe genommen werden. Meist sind nur ganz bestimmte Rücktrittsgründe ver­sichert. So macht es z.B. einen Unterschied, ob man erst gar nicht zur Matura antreten darf oder diese nicht besteht. Das Nicht-Be­stehen ist meist versichert, das erst gar nicht Antreten-Dürfen nicht.

Reisekrankenversicherung & Reiseunfallversicherung. Der Spaß auf der Maturareise ist ganz schnell vorbei, wenn jemand im Ausland krank wird oder ein Unfall passiert. Die gesetzliche Unfall­versicherung leistet bei Freizeitunfällen gar nicht und die gesetzliche Krankenversiche­rung bezahlt nur die Behandlungskosten. Die Reiseunfall- bzw. Reisekrankenversi­cherung kommt für Kosten von ambulanter und stationärer Behandlung, Such- und Ber­gungskosten sowie Kosten für den Heim­transport (jeweils bis zu einer gewissen Höchstsumme) auf.

Reiserechtsschutz & Reisehaft­pflicht. An Storno, Unfall oder Krankheit denkt man meist, wenn es um den Ab­schluss einer Reiseversicherung geht. Doch auch an den passenden Rechtsschutz und den privaten Haftpflichtschutz sollte ge­dacht werden. Schnell kann es passieren, dass etwas in der überschwänglichen Feier­laune zu Bruch geht oder man vielleicht so­gar anwaltliche Hilfe benötigt. In vielen Fäl­len sind Maturanten noch bei ihren Eltern mitversichert und dieser Schutz gilt auch im Ausland bzw. auf Reisen. Ist dies nicht der Fall, können diese Versicherungen auch für die Dauer der Reise abgeschlossen werden.

Spezielle Angebote für Schü­lerfahrten
. Einige Versicherer bieten auch eigene Reiseversicherungspakete für Schülerfahrten (Maturareise, Skikurs, Sport­woche, Sprachaustausch, …) an. Diese bein­halten speziell auf die Bedürfnisse der jun­gen Reisenden zugeschnittene Leistungen.

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