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Mobil im Winter: Verkehrsregeln

Wenn der Winter ins Land zieht, bedeckt er wieder Landschaft und Straßen mit weißer Pracht. Aber was passiert, wenn Bodenmarkierungen oder Straßenschilder unter der Schneeschicht verschwinden? Was gilt? Und was nicht?

Bodenmarkierungen

Bei schneebedeckter Fahrbahn gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Das bedeutet vor allem, dass weiterhin das Rechtsfahrgebot gilt und die Mitte der Fahrbahn befindet sich, auch bei nicht sichtbarem Mittelstreifen, in der geometrischen Mitte der Fahrbahn. Im Kreuzungsbereich darf nur vom äußersten Fahrstreifen aus nach rechts oder links abgebogen werden. Halten Sie bei Stopptafeln oder Ampeln unbedingt an, auch wenn die Haltelinie nicht zu sehen ist. Tasten Sie sich dann langsam bis zur Mitte der Kreuzung vor und vergewissern Sie sich, dass eine gefahrlose Weiterfahrt möglich ist.

Ist die Markierung eines Schutzweges vor lauter Schnee nicht zu erkennen, muss dieser aufgrund des Verkehrszeichens „Kennzeichnung eines Schutzweges“ trotzdem beachtet werden.

Verkehrsschilder

Darf man schneebedeckte Verkehrsschilder ignorieren? Kreisförmige Verkehrsschilder, welche mit Schnee bedeckt und nicht mehr erkennbar sind, verlieren ihre Gültigkeit. Hinter ihnen können sich verschiedene Botschaften, etwa ein Abbiegeverbot oder ein Einfahrtsverbot, verstecken. Beachten Sie andere Verkehrsteilnehmer, um trotz unlesbarem Verkehrsschild nicht zum Verkehrshindernis zu werden. Bei Verkehrszeichen in Dreiecks- oder Achtecksform gilt es aufzupassen, dahinter verbergen sich „Vorrang geben“ oder „Halt“. Diese Verkehrszeichen sind trotz Schneehaube zu beachten. Von ihrer Form kann auf die Bedeutung geschlossen werden und sie enthalten auch für den Bevorrangten wichtige Informationen.

Parken

Kurzparkzonen werden ausschließlich durch Verkehrszeichen angezeigt und gelten immer, auch wenn Verkehrsschilder oder die blaue Bodenmarkierung von Schnee bedeckt sind. Hauseinfahrten sind bei Schneefall freizuhalten, auch wenn kein Einfahrt-freihalten-Schild oder abgeschrägte Gehsteigkanten zu sehen sind. Von Schnee freigeschaufelte Parkplätze dürfen nicht durch Kisten oder Schilder reserviert werden. 

Freie Sicht für sichere Fahrt

Vor Fahrtantritt müssen Sie für ausreichend Sicht, Beleuchtung und lesbare Kennzeichen sorgen. Kleine Gucklöcher in der Windschutzscheibe reichen nicht aus. Treten Sie die Fahrt trotzdem mit nur kleinen Sichtfenstern auf der Windschutzscheibe an, ist dies strafbar. Kommt es aufgrund dessen zu einem Unfall, kann dies auch versicherungsrechtliche Folgen (keine Deckung durch die Kaskoversicherung) haben. Für eine sichere Fahrt muss vorne, hinten und seitlich der Ausblick gewährleistet sein sowie das Dach von Schnee befreit werden. Trifft oder behindert Schnee oder Eis von ihrem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer, können hohe Schadenersatzforderungen die Folge sein.

Seit 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Sind Sie trotz Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs und es kommt aufgrund der falschen Bereifung zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern bzw. muss sie den Schaden nur anteilig ersetzen.

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