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Private Flugdrohnen auf dem Vormarsch

– Wie versichern?

Die Bilder der Kameradrohne, die Österreichs Skistar Marcel Hirscher während eines Skirennens nur knapp verfehlte, gingen um die Welt. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ihn die abstürzende Flugdrohne tatsächlich getroffen hätte. In Österreich sind derartige Kameradrohnen während Skirennen verboten, Flugdrohnen für den privaten Zweck jedoch erlaubt.

Flugdrohnen sind aktuell auf dem Vormarsch, auch die Überlegungen eines führenden Onlinewarenhauses, Pakete per Drohne nach Hause zu liefern, sorgten für Gesprächsstoff. Kleinere Modelle für den privaten Gebrauch sind bereits ab 30 Euro erhältlich. Diese Drohnen können jedoch auch für Gefahr sorgen, wenn man das Gewicht und die Flughöhe bedenkt. Ernsthafte Verletzungen oder Sachbeschädigung bei einem Absturz könnten daher in Zukunft häufig die Folge sein.

Die Versicherungsbranche hat diesen Trend rechtzeitig erkannt und so gibt es bereits Versicherungen, die dieses Risiko in ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung integrieren. Damit sind „nicht zulassungspflichtige Flugmodelle bis zu einem Fluggewicht von 5 kg“ bei einigen Anbietern mitversichert und somit gerechtfertigte Schadenersatzforderungen geschädigter Personen gedeckt. Auch der Abschluss einer eigenen Luftfahrthaftpflichtversicherung speziell für Drohnen ist bereits möglich.

Sollten auch Sie bereits eine Flugdrohne im Besitz haben oder über eine Anschaffung nachdenken, so raten wir Ihnen dringend, Ihre bestehenden Versicherungsverträge auf diese Deckung zu überprüfen.

Ihr EFM Versicherungsmakler ist Ihnen dabei gerne behilflich.

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