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Silvester - Sicher ins neue Jahr

Böller, Kracher, Feuerwerk: In der Silvesternacht leuchtet der Himmel in bunten Farben und der Lärmpegel ebbt meist erst in den frühen Morgenstunden langsam ab. Zu Beginn des neuen Jahres wünscht man sich Glück und Gesundheit – und definitiv nicht, dass man am nächsten Morgen Beschädigungen an seinem Eigentum vorfindet…

Doch es kann oft schneller gehen als man denkt: Eine Rakete verirrt sich durch das offene Fenster ins Wohnzimmer, eine Trommelfellverletzung wird von einem Böller verursacht, oder der Autolack weist Kratzer auf. Silvester Jedes Jahr bringt der Jahreswechsel leider auch diverse Brandschäden und Verletzungen mit sich.

Um all dem bestmöglich vorzubeugen, sollte als Erstes sichergestellt werden, dass nur zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Diese erkennen Sie daran, dass sie mit einem EC-Zeichen gekennzeichnet sind sowie zur Klasse F1 oder F2 gehören. Die Klassen F3 und F4 sind ab einem Alter von 18 Jahren und Nachweis ausreichender Sachkunde ebenso erlaubt.

Beim Gebrauch ist darauf zu achten, dass ausreichend Abstand zu Mensch und Tier gehalten wird, Feuerwerkskörper niemals am Körper getragen werden, und immer nur aus standsicheren Flaschen oder Rohren heraus abgefeuert werden. Sollte ein Feuerwerkskörper einmal nicht zünden, muss dieser unbedingt mit Wasser übergossen werden um ihn unschädlich zu machen und späteren, ungewollten Fehlzündungen vorzubeugen.

Damit Raketen und Co. nicht ins Haus gelangen, sollten Sie vor dem großen Feuerwerk sämtliche Fenster und Türen schließen. Auch ihr Fahrzeug sollten Sie in dieser bewegten Nacht möglichst nicht auf der Straße parken um etwaige Beschädigungen zu vermeiden. Denken Sie außerdem an Ihre Vierbeiner und stellen Sie sicher, dass diese sicher im Haus untergebracht und versorgt sind.

Hat die Vorsicht nicht ausgereicht und es ist ein Schadensfall eingetreten, stellt sich natürlich die Frage der Deckung durch eine Versicherung. Kommt es zu Schädigungen innerhalb Ihres Zuhauses springt die Haushaltsversicherung ein. Bis zur vereinbarten Deckungssumme kommt sie für Schädigungen die durch Feuer und Löschwasser entstanden sind auf und ersetzt bewegliche Gegenstände. Wird hingegen das Haus selbst beschädigt, zum Beispiel der Dachstuhl, so ist dies durch die Eigenheimversicherung gedeckt.

Wird durch das Zünden eines Feuerwerkskörpers jemand verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, dann übernimmt im Normalfall die private Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten. Diese springt jedoch nicht ein, wenn der Verwender selbst von seiner Rakete verletzt wird oder zumindest bedingt vorsätzlich handelt.

Kommt es zu Schäden an Ihrem Fahrzeug, so ist die Deckung von diversen Faktoren abhängig. Wird die Beschädigung durch eine unbekannte Person hervorgerufen, so können Teil- und Vollkasko die Schäden in der Regel regulieren; das gilt zum Beispiel für Beschädigungen durch Explosionen, Brand durch Raketen oder auch Glasbruch. Kann die verantwortliche Person ausfindig gemacht werden, dann greift deren Haftpflichtversicherung – allerdings nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich hervorgerufen wurde! Wird Ihr Auto durch Vandalismus beschädigt, wird dieser Schaden von einer Teilkaskoversicherung nur gedeckt, wenn Vandalismus im Vertrag ausdrücklich inkludiert ist, bei einer Vollkaskoversicherung ist dieser Schadensfall jedoch immer enthalten.

Bei jeglichem Schaden sollten Sie umgehend handeln und mehrere Fotos der beschädigten Gegenstände machen. Danach informieren Sie schnellstmöglich Ihren EFM Versicherungsmakler. Da auch die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, dass ein Gutachter einen Blick auf den Schaden wirft, werfen Sie beschädigte Gegenstände bitte nicht weg!

Vielleicht gehört zu Ihrem Neujahrsvorsatz ja auch die noch bessere Absicherung von Ihnen selbst und Ihren Lieben? Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne und prüft Ihre Versicherungen im Rahmen eines Polizzenchecks.

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