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Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Man hofft, dass man sie nie braucht, möchte sich aber im schlimmsten Fall voll und ganz darauf verlassen können – um im Ernstfall ein Auffangnetz zu haben und Schadensbegrenzung zu betreiben, schließen Menschen verschiedenste Versicherungen ab. Doch was, wenn in genau so einem Fall die Versicherung nicht zahlt?

Wenn zusätzlich zum entstandenen Schaden auch noch ein Streit mit der Versicherung auf Sie zukommt, ist das besonders kräftezehrend. Dabei handelt es sich jedoch bei Weitem um keinen Einzelfall: in Österreich werden pro Jahr im Schnitt 100.000 Schadensfälle abgelehnt und in bis zu 40 % der Fälle ist die Deckungsablehnung fragwürdig oder geschieht schlichtweg zu Unrecht. Je nach Höhe der ausstehenden Zahlung kann das nicht nur ein Ärgernis sein, sondern die Existenz des Versicherungsnehmers gefährden.

Trotz allem wehrt sich nur ein Bruchteil der Geschädigten. Oftmals wird im Absageschreiben auf Klauseln im Kleingedruckten, welche Deckungen unter bestimmten Umständen ausschließen, verwiesen. Als Laie lässt man sich insbesondere bei niedrigeren Schäden häufig mit kompliziert formulierten Begründungen abspeisen, ärgert sich und kommt schlussendlich selbst für den Schaden auf.

Nicht immer ist die Ablehnung jedoch gerechtfertigt: In vielen Fällen führt die Aufforderung zur erneuten Überprüfung des Falles und die Übermittlung möglicherweise fehlender Details zur Auszahlung der Versicherungssumme, solange sie dem Versicherungsnehmer auch tatsächlich zusteht.

Warum werden Schadensfälle abgelehnt?

Die Gründe, weshalb ein Schadensfall abgelehnt werden kann, sind vielfältig und lassen sich nur bedingt verallgemeinern. Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie jedoch wenn der Schaden von der Versicherung nicht gedeckt ist (Achtung, Ausschlüsse im Kleingedruckten!), beim Abschluss der Versicherung Vorschäden nicht bekannt gemacht wurden, es nicht ausreichend Belege für Ihren Schaden gibt, Sie den Schaden nicht rechtzeitig innerhalb der individuellen Frist gemeldet haben oder der Schaden vor Vertragsabschluss entstand.

Durchsetzung von Ansprüchen

Hilft die Nachfrage bei der Versicherung nicht weiter, und sind Sie sich sicher im Recht zu sein, hilft nur noch der Gang vor Gericht. Hierbei sollte jedoch vorab mit seinem Anwalt abgeklärt werden, ob die Rechtslage auch zu Ihren Gunsten steht. Die hohen finanziellen Folgen eines verlorenen Rechtsstreites, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung selbst tragen müssen, lohnen das Risiko nicht immer.

Möchten Sie sicher sein, sich im Streitfall auch einen Anwalt leisten zu können, um Ihr Recht durchzusetzen, lohnt sich deshalb eine Rechtsschutzversicherung. Diese stellt Ihnen einen Anwalt und übernimmt die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht und weitere Prozesskosten. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Versicherungsstreitigkeiten, sondern zum Beispiel auch bei Schwierigkeiten bei Erbschaftsangelegenheiten, Uneinigkeiten mit dem Vermieter oder dem Unfallgegner beim Autounfall.

Wird Ihr Schadensfall abgelehnt, sind wir als EFM Versicherungsmakler unabhängig von den Versicherungsunternehmen und stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Dank unseres Branchen-Know-hows können wir die Ablehnung im Detail prüfen und helfen, die Uneinigkeiten zu schlichten. Als EFM AVC Kunde steht Ihnen, wenn der Fall nicht gelöst werden kann, außerdem gemäß den Servicepaketbedingungen unser kostenloser Klientenanwalt zur Verfügung.

Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne umfassend.

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