Reisen zu Corona-Zeiten

Informationen rund um Versicherungsschutz & Covid-19

Endlich wird es Sommer und die Lust auf Urlaub steigt! Derzeit herrscht jedoch noch viel Unsicherheit rund um die Urlaubsbuchung. Egal ob bei einem Urlaub an einem heimischen See, an der Mittelmeerküste oder in weiter Ferne – ist es aktuell ratsam zu buchen? Und besteht im Zusammenhang mit Covid-19 überhaupt ein Versicherungsschutz?

Kleingedrucktes Lesen: Pandemie-Ausschluss!

Die meisten Versicherungsbedingungen enthalten eine sogenannten Pandemie-Ausschluss. Dabei handelt es sich um eine Klausel, welche den Versicherungsschutz im Falle von Pandemien oder Epidemien aufhebt. Durch den offiziellen Pandemie-Status von Covid-19 bedeutet dies, dass Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien grundsätzlich nicht versicherbar sind. Konkret heißt das: Weder eine Covid-19-Erkrankung noch eine behördliche Quarantäne sind versicherte Ereignisse und Storno- oder Abbruchskosten werden dementsprechend nicht übernommen. Auch medizinische Behandlungskosten bei einer Covid-19-Erkrankung im Urlaub sind in der Regel aufgrund des Pandemie-Ausschlusses nicht gedeckt.

Glücklicherweise bieten jedoch mittlerweile einige Versicherungsanbieter einen erweiterten Versicherungsschutz an, der auch Schadensfälle im Zusammenhang mit Covid-19 einschließt.

Erweiterte Covid-19-Deckungen

Einige Reiseversicherungen haben sich aufgrund der verbesserten Sicherheitslage dazu entschlossen, Covid-19 aus dem Pandemie-Ausschluss auszuklammern. Was genau versichert ist, ist wie immer von den individuellen Versicherungsbedingungen abhängig; ein Großteil der Kosten rund um Covid-19 kann jedoch mittlerweile abgedeckt werden.

Mit einer erweiterten Covid-19-Deckung können unter anderem folgende Risiken abgedeckt werden:

Erkranken Sie selbst vor Reiseantritt an Covid-19 oder stehen Sie unter behördlicher Quarantäne da ein Haushaltsangehöriger an Covid-19 erkrankt ist oder Sie Kontaktperson K1 sind und können Sie Ihre Reise deshalb nicht antreten, gilt dies als versicherter Stornogrund.

Auch bei einer Covid-19-Erkrankung am Urlaubsort sind Sie mit der erweiterten Covid-19-Deckung bestens abgesichert: Medizinische Behandlungskosten, Kosten für Quarantäne, frühzeitige oder verspätete Rückreise können versichert werden.

Natürlich deckt jedoch auch der erweiterte Covid-19-Schutz nicht alle Schadensfälle. Möchten Sie Ihre Reise stornieren, da Sie Angst vor einer Ansteckung am Urlaubsort haben, leistet die Versicherung nicht. Auch Kosten für Einreise-Tests oder behördliche Quarantäne unabhängig von einer Erkrankung werden nicht übernommen.

Nochmals anders sieht die Situation aus, wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung besteht.

Reisewarnungen für das Urlaubsland

In Bezug auf Reisewarnungen muss grundsätzlich zwischen Sicherheitshinweisen (bis einschließlich Stufe 4) und Reisewarnungen (Stufe 5 und Stufe 6) unterschieden werden – aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des österreichischen Außenministeriums. Besteht für Ihr Urlaubsland zum Zeitpunkt der Reise eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6, dann besteht in der Regel kein Versicherungsschutz durch eine Reiseversicherung! Das gilt auch für erweiterte Deckungen.

In einigen Fällen nehmen Versicherungsanbieter hier jedoch eine Unterscheidung vor: Besteht eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19, dann sind Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Pandemie zwar ausgeschlossen, ansonsten besteht jedoch voller Versicherungsschutz im Rahmen der Reiseversicherung. Besteht die Reisewarnung aus einem anderen Grund (z.B. Krieg) besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Die häufigsten Fragen rund um den Reiseversicherungsschutz in Zusammenhang mit Covid-19 und die dazugehörigen Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

FAQs zu Reisen & Covid-19

Sie haben noch Fragen zu Ihrem individuellen Reiseversicherungsschutz? Wir helfen gerne weiter!

Universitätslehrgang Seeburg

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