Richtige Kindersicherung

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Nur jedes dritte Kind in Österreich ist richtig angeschnallt

Die höchste Priorität hat die Sicherheit unserer Kinder und das gilt insbesondere für gemeinsame Autofahrten. Neben einem angemessenen Fahrstil und ausreichend Vorsicht im Verkehrsgeschehen ist es auch von größter Wichtigkeit, dass der Nachwuchs gemäß Körpergröße und Gewicht im Auto mit Hilfe von Kindersitz und Gurt passend gesichert ist. Ein geeignetes Rückhaltesystem bewahrt Kinder schon bei leichten Unfällen vor schweren Verletzungen. Dennoch ist nur rund jedes dritte Kind in Österreich im Auto vorschriftsmäßig gesichert unterwegs.

Setzt man sich das erste Mal mit dem Kauf eines Kindersitzes auseinander, können die vielen Nummern der Normen und Vorschriften manchmal etwas überwältigen. Hier finden Sie einen Überblick um Ihnen diese Herausforderung etwas zu erleichtern.

Die Basics

Prinzipiell gilt:

  • Für die ordnungsgemäße Beförderung von Kindern bis 14 Jahren ist immer der Lenker des Fahrzeugs verantwortlich!
  • Jedes Kind muss seinen eigenen Sitzplatz im Auto haben.

  • Kinder bis 14 Jahre, mit einer Körpergröße unter 135 cm, benötigen ein geeignetes Kinderrückhaltesystem. Dieses darf natürlich nur auf Sitzen, die mit einem dafür geeigneten Gurt ausgestattet sind, verwendet werden

  • Erreicht das Kind bereits vor dem 14. Geburtstag die Größe von 135 cm, so darf der gewöhnliche Sicherheitsgurt verwendet werden.

  • Das Kinderrückhaltesystem muss immer für die Größe und das Gewicht des Kindes passend sein und aktuellen Prüfnormen entsprechen. Da Kinder sich jedoch nicht nach Normen richten, sollte der Kindersitz vor dem Kauf in jedem Fall mit dem Kind und dem Fahrzeug gemeinsam ausprobiert werden!
Normgruppe
Größe (etwa)Gewicht (etwa)Alter (etwa)Ausrichtung
i-Size (Phase 1) 40 cm bis 105 cmbis 23 kgGeburt bis 4 Jahrerückwärts bis 15 Monate
i-Size (Phase 2) 100 cm bis 150 cm20 kg bis 36 kg4 bis 14 Jahrevorwärts
Gruppe 0 bis 75 cmbis 10 kgGeburt bis 1 Jahrrückwärts
Gruppe 0+ bis 90 cmbis 13 kgGeburt bis 15 Monaterückwärts
Gruppe I 75 cm bis 100 cm9 kg bis 18 kg1 bis 4 Jahrevorwärts oder rückwärts
Gruppe II bis 125 cm15 kg bis 25 kg3,5 bis 7 Jahrevorwärts
Gruppe III bis 150 cm25 kg bis 36 kg7 bis 14 Jahrevorwärts

Neben diesen einzelnen Gruppen gibt es mittlerweile auch die sogenannten mitwachsenden Kindersitze, welche mehrere Gruppen kombinieren.

Auf jedem Kindersitz finden sich die empfohlenen Angaben bis zu welcher Größe und welchem Gewicht der Sitz geeignet ist. Wichtig ist, dass der Kopf des Kindes keinesfalls über den Rand des Sitzes hinausragt und dass die Schultergurte genau auf Schulterhöhe eingestellt werden können.

Reboard-Systeme

Von Geburt an bis zumindest zum 15. Lebensmonats des Kindes sollte in jedem Fall ein rückwärts gerichtetes Kinderrückhaltesystem (zum Beispiel Babyschalen) verwendet werden. Prinzipiell ist es auch nach dem 15. Monat für Kinder günstiger, weiterhin entgegen der Fahrtrichtung zu sitzen. Bei einem Frontalcrash ist so ein geringeres Verletzungsrisiko gegeben und auch die Sicherheit bei der Kollision von der Seite ist in der Regel gleich gut. Der enorme Vorteil liegt vor allem in der Unterstützung des Kopfes, der bei Kleinkindern verhältnismäßig groß und schwer ist. In Kombination mit der noch nicht fertig entwickelten Wirbelsäule und stützenden Muskeln und Sehnen ist das Risiko einer Wirbelsäulenverletzung bei einem Frontalcrash mit einem vorwärts gerichteten Kindersitz hoch.

Achtung: Die Rückbank ist immer der sicherere Ort für Kinder. Rückwärts gerichtete Rückhaltesysteme müssen jedoch in jedem Fall auf der Rückbank verwendet werden; die Verwendung am Beifahrersitz ist nur dann erlaubt, wenn der Airbag vorab deaktiviert wurde!

Reboard-Systeme gehören immer auf die Rückbank - es sei denn, der Airbag wurde deaktiviert.

Nach vorne gerichtete Kindersitze

Kindersitze, bei denen das Kind in Fahrtrichtung sitzt, sind ab etwa 15 Monaten bis zum 14. Lebensjahr oder bis zu einer Größe von 1,35 m geeignet. Aus Sicherheitsgründen wäre die Verwendung eines Sitzes jedoch sogar bis zu einer Größe von 1,50 m noch sinnvoll.

Nach vorne gerichtete Kindersitze können auch bedenkenlos am Beifahrersitz bei aktiviertem Airbag montiert werden. Der Sitz sollte so weit nach hinten geschoben werden, dass sich der Oberkörper des Kindes in etwa in gleicher Entfernung vom Armaturenbrett befindet wie der Fahrer selbst.

Prüfsiegel

Beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Kindersitzes und bei der Weitergabe eines Kindersitzes innerhalb der Familie oder des Freundeskreises sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Sitz noch ein aktuelles Prüfsiegel trägt.

Beim Kauf eines neuen Kindersitzes muss der Sitz mindestens der ECE-Regelung 44.04 entsprechen. Bei der Verwendung muss der Sitz mindestens der ECE-Regelung 44.03 entsprechen. Zusätzlich zu dieser älteren ECE-Regelung wurden mittlerweile im Rahmen der EU-Norm ECE R129 Kindersitze mit dem Prüfsiegel „I-Size“ eingeführt. Diese EU-Norm soll die Kindersicherheit weiter verbessern und die Sitze müssen schärferen Kriterien entsprechen. Die neueren „I-Size“ Kindersitze müssen bei Kauf und Verwendung der ECE-Regelung Nr. 129 entsprechen. (Stand Juli 2019)

Auf die Prüfzeichen achten und sicher sein, dass der Kindersitz den EU-Regelungen entspricht!

Der richtige Sitz für Ihr Auto

Nicht jeder Sitz passt in jedes Auto! Ein Vorteil der neueren I-Size Regelung ist, dass I-Size zertifizierte Sitze auf Fahrzeugsitze, die mit dem I-Size Logo gekennzeichnet sind, passen müssen. Für ältere Fahrzeuge, die noch keine I-Size zertifizierten Sitze haben, stehen Typenlisten zur Verfügung. Auch für Sitze, die noch der ECE-Norm 44.03 oder 44.04 mit ISOFIX Befestigung entsprechen, gibt es Typenlisten der geeigneten Fahrzeuge.

Ausnahmen zur Kindersitzregelung

Taxilenker sind von der Kindersicherungspflicht prinzipiell ausgenommen, dennoch bieten einige Unternehmen auf Wunsch einen kinderfreundlichen Service an.

Sind auf den beiden äußeren Sitzen der Rückbank zwei Kinderrückhaltesysteme montiert, welche keinen Platz für einen Kindersitz am Mittelsitz lassen und ist kein anderer Sitz verfügbar, so dürfen Kinder ab drei Jahren lediglich mit einem Beckengurt gesichert in der Mitte des Fahrzeuges transportiert werden.

Sind alle anderen Sitzplätze besetzt, dann genügt für Kinder ab 18 kg ein Beckengurt zur Sicherung.

Falsche Kindersicherung ist lebensgefährlich. Und außerdem ein Vormerkdelikt: Neben einer Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro wird auch eine Vormerkung im Führerscheinregister eingetragen.

Übernimmt Ihre KFZ-Versicherung den Austausch des Kindersitzes nach einem Unfall? Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne weiter!

Universitätslehrgang Seeburg

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