Versicherungsschaden Blitzschlag
Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne
Verhalten bei Blitzschlag
- Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Bei Brand: bitte Polizei (133) und Feuerwehr (122) verständigen
- Sind Personen verletzt? Dann leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144), wenn Sie selbst verletzt sind, nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte
- Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
- Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)
Wichtige Fristen
- Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
- Bei einer sogenannten "qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Das Team Ihres EFM Versicherungsmaklers kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.