Versicherungsschaden Brand

Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne

Verhalten bei Brand (Brandschäden)

  • Bitte Polizei (133) und Feuerwehr (122) verständigen
  • Sind Personen verletzt? Dann leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144), wenn Sie selbst verletzt sind, nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch
  • Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
  • Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte
  • Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
  • Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)

Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten "qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr

Das Team Ihres EFM Versicherungsmaklers kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.