Versicherungsschaden Hagel

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Schadenservice Hagel | Was tun bei einem Hagelschaden?

Er kommt so sicher wie der Schnee im Winter – oder dank Klimawandel vielleicht sogar schon mit größerer Sicherheit: Jedes Jahr aufs Neue zieht der Hagel im Sommer eine Spur der Verwüstung quer durch Österreich. Während Millionenschäden in der Landwirtschaft betriebliche Existenzen gefährden, werden auch die Häuser und Fahrzeuge von Privatpersonen in Mitleidenschaft gezogen.

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Leitfaden für einen Hagelschaden an Ihrem KFZ oder Ihrem Eigenheim.

Hagel & KFZ

Der häufigste Hagelschaden, mit dem Privatpersonen zu kämpfen haben, ist der Hagelschaden am Fahrzeug. Leichtere Hagelstürme sind oft die Ursache unschöner Dellen im Blech und größere Hagelkörner können sogar die Scheiben einschlagen. Aufgrund dieses Risikos sollte nach Möglichkeit auch nie im Auto vor einem Hagelschlag Schutz gesucht werden!

Die ungeliebten Dellen und Lackschäden, die nach einem Hagelsturm im Wagen zurückbleiben, werden von sämtlichen Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen gedeckt. Auch der Glasbruch der Windschutz- und Heckscheibe aufgrund von Unwettereinflüssen wie starkem Hagel ist bereits in den meisten Teilkaskoversicherungen enthalten. Aufzupassen ist in der Regel jedoch bei Schäden an sogenannten Kleingläsern, wie zum Beispiel am Blinker, deren Deckung in manchen Polizzen ausgeschlossen wird.

Verhalten bei Hagelschäden an Ihrem Fahrzeug

  • Decken Sie Ihr KFZ möglichst vor einem Unwetter mit Hagelgefahr ab, um Dellen und Lackbeschädigungen zu vermeiden.
  • Kommt es zu Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug, dokumentieren Sie den Schaden bestmöglich mit Fotos.
  • Melden Sie den Schaden bitte unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler. Stellen Sie sicher, die wichtigsten Informationen (Wer? Wann? Was? Wo? Wie viel?) inklusive der Schadensdokumentation zu übermitteln.
  • Kommt es zu einer Begutachtung, ist es empfehlenswert, das Auto vorab gründlich zu waschen, um das Ausmaß der Beschädigung bestmöglich sichtbar zu machen.
  • Warten Sie mit Reparaturen bitte auf die Freigabe durch Ihren EFM Versicherungsmakler. Davon ausgenommen sind lediglich sofort notwendige Reparaturen, die der Schadenminderung oder der Vermeidung von Folgeschäden dienen.

Expertentipp: Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse Ihrer Versicherung ist bei einer Reparatur von Hagelschäden in der Regel keine zu befürchten.

Hagel & Eigenheim

Seltener beschädigt Hagel auch das Eigenheim – wenn es dazu kommt, ist das jedoch meist umso ärgerlicher. Ein Schaden durch Naturgewalten am Gebäude selbst, sprich an den Mauern und deren Verputz, am Dach und an den Fenstern, wird prinzipiell von der Sturmversicherung innerhalb der Gebäudeversicherung gedeckt. Allerdings werden je nach Polizze rein optische Schäden, die keine Beeinträchtigung der Funktion darstellen, nicht gedeckt.

Trifft der Sturm nicht das Gebäude selbst und entstehen Schäden an Gartenhaus, kleinem Gewächshaus, Swimmingpool oder Gartenteich ohne Fundament, so kann das in einem Zusatz zur Gebäudeversicherung gedeckt werden. Hier bestehen von Versicherung zu Versicherung große Unterschiede, was abgedeckt wird. Um im Schadensfall auch sicher geschützt zu sein, sollte die Polizze hier im Detail geprüft werden.

Verhalten bei Hagelschäden an Ihrem Zuhause

  • Gibt es eine Unwetterwarnung, stellen Sie sicher, dass Sie Vorkehrungen getroffen haben. Sie sollten jedenfalls Jalousien völlig hochfahren und Markisen einfahren!
  • Kommt es zu Beschädigungen an Ihrem Zuhause, dokumentieren Sie den Schaden bestmöglich mit Fotos. Bestenfalls fertigen Sie auch ein Protokoll inklusive Zeugen – zum Beispiel der Nachbarn – an.
  • Ist es zu einer Beschädigung gekommen, die zu Folgeschäden führen könnte, haben Sie Pflicht zur Schadensminderung. Das bedeutet: Wurden Fenster oder Dachziegel beschädigt und lässt Wasser in das Gebäude eindringen, verschließen Sie die Gebäudeöffnungen bitte sofort.
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler. Stellen Sie sicher, die wichtigsten Informationen (Wer? Wann? Was? Wo? Wie viel?) inklusive der Schadensdokumentation zu übermitteln.
  • Warten Sie mit Reparaturen bitte auf die Freigabe durch Ihren EFM Versicherungsmakler. Davon ausgenommen sind lediglich die bereits genannten sofort notwendigen Reparaturen, die der Schadenminderung oder der Vermeidung von Folgeschäden dienen.

Um einen Schaden zu melden, wenden Sie sich bitte an Ihren EFM Versicherungsmakler. Er unterstützt Sie gerne!