Versicherungsschaden Raub & Diebstahl

Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne

Verhalten bei Raub & Diebstahl

  • Verständigen Sie die Polizei (133) und lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben
  • Sperren Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, Sparbücher
  • Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte
  • Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
  • Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)

Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten "qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr

Das Team Ihres EFM Versicherungsmaklers kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.