- Versuchen Sie die vom Sturm verursachte Gebäudeöffnung zu schließen, um weiteren Schaden durch Regenwasser zu verhindern (rufen Sie, wenn notwendig, auch die Feuerwehr (122)) - risikieren Sie aber nicht Ihr Leben oder Ihre Gesundheit!
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte
- Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
- Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)
Versicherungsschaden Sturm
Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne
Verhalten bei Sturmschäden
Wichtige Fristen
- Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
- Bei einer sogenannten "qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Das Team Ihres EFM Versicherungsmaklers kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.