Versicherungsschaden Sturm

Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne

Verhalten bei Sturmschäden

  • Versuchen Sie die vom Sturm verursachte Gebäudeöffnung zu schließen, um weiteren Schaden durch Regenwasser zu verhindern (rufen Sie, wenn notwendig, auch die Feuerwehr (122)) - risikieren Sie aber nicht Ihr Leben oder Ihre Gesundheit!

  • Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte

  • Heben Sie beschädigte Gegenstände auf

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)

  • Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)

Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten "qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr

Das Team Ihres EFM Versicherungsmaklers kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

Sie haben Fragen zur Sturmversicherung? Ein EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne!

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