Bauen birgt unvorhersehbare Risiken für Sie als Bauherr, Planer, Bau- oder Generalunternehmer. Ihr Bau kann durch viele Ursachen beschädigt oder völlig zerstört werden. Auch Personen können dabei zu Schaden kommen. Denken Sie nur an Berechnungsfehler, mangelhaften Beton, Fehlverhalten von Bauarbeitern, Versagen von Gerüsten und Schalungen, Sturmböen, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche, Feuer, Vandalenakte oder Lawinen.
In dieser komplexen Gefahrenwelt gestalten wir mit höchster Kompetenz und unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Markttendenzen ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept.
Die Bauwirtschaft ist auch von finanziellen Aspekten abhängig, wie der Bedarf an Sicherstellungen für Haftungs- und Deckungsrücklässen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre finanziellen Leistungsmöglichkeiten erweitern, um bei größeren Projekten Ihr Angebot stellen zu können.
Gemeinsam mit Experten der Baubranche haben wir uns die Anforderungen und Bedürfnisse im Versicherungsbereich angesehen. Basierend darauf wurden exklusive Branchenlösungen für Zimmermeister, Asphaltierer, Dachdecker, Fliesenleger, Spengler, Steinbruchunternehmen, Abdichter, Baumeister und viele weitere Baugewerbe-Sparten entwickelt. Unser engagiertes Team garantiert durch die Spezialisierung – entsprechend Ihren differenzierten Bedürfnissen - ein individuelles Lösungspaket zu schnüren und umzusetzen.
Versicherungen für Bauunternehmen
Die ideale Versicherungslösung für Ihr Baugewerbe
- Übersicht
Versicherungen für den Bau
Beispiele zur Versicherung für das Baugewerbe
Haftpflichtversicherung:
Die Firma M. wurde beauftragt ein Dach auszubessern. Beim Erhitzen der Bitumenbahnen kommt es zu einem Schwelbrand der darunterliegenden Isolierung. Da der Brand nach Beendigung der Arbeiten nicht bemerkt wurde, brannte das komplette Gebäude nieder. Die Gesamtkosten von EUR 521.321 werden durch eine Haftpflichtversicherung übernommen.
Betriebsversicherung:
Im Zimmereiunternehmen von Herrn W. kam es durch einen Bruch der Nullleiterklemme zu massiven Überspannungen. Infolge dessen entstanden erhebliche Schäden in der Elektronik der Breitbandschleifmaschine. Damit er den Betrieb nicht einstellen muss, mietet Herr W. für die Dauer der Reparatur eine Ersatzmaschine an. Die Versicherung übernimmt alle Kosten auf Grund der abgeschlossenen Sachversicherung sowie der Technikpauschalversicherung. - Absicherungsmöglichkeiten
Absicherungsmöglichkeiten
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Haftungsabsicherung für Geschäftsführer/Manager (D&O)
- Sachversicherung für Betriebsgebäude, Einrichtung und Waren
- Bauprojektversicherungen
- Bauwesenversicherung
- Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung
- Factoring
- Technische Versicherung
- Transportversicherung
- Kreditversicherung
- Garantieversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kollektiv-Unfallversicherung
- Gruppen-Krankenversicherung
- Dienstreiseversicherung
- Wussten Sie...?
Wussten Sie, dass...
…Ansprüche nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz nicht automatisch von Ihrer Haftpflichtversicherung umfasst sind?
…Sachschäden durch Umweltstörung nicht automatisch von Ihrer Haftpflichtversicherung umfasst sind?
…Sie besonders aufgrund Ihrer Tätigkeit, auf sogenannte "Sublimits" in Ihrer Haftpflichtversicherung achten sollten. Diese sind bei vielen Polizzen sehr gering angesetzt. Beispielsweise sind Schäden an fremden Sachen, an denen Sie unmittelbar tätig sind meist nur mit einem geringen "Sublimit" versichert.
…Schäden, die Sie an Ihren gemieteten Geschäftsräumlichkeiten verursachen, in vielen Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen sind? Verursachen Sie etwa einen Brand und das gemietete Objekt wird dabei beschädigt, lehnen viele Versicherungsunternehmen den Schaden ab.
…gerade die Betriebsunterbrechung (z.B. nach einem Feuerschaden, nach einem Einbruch,...) sowie das Haftpflicht- und Rechtsschutzrisiko für Ihren Betrieb existenzgefährdend sein können? Viele Betriebe haben dieses Risiko nur unzureichend abgesichert.
…Sie laufend insbesondere die Erhöhung bzw. Reduktion Ihres Deckungsbeitrages sowie Änderungen der Einrichtungs- und Gebäudesummen oder Änderungen Ihres Tätigkeitsumfangs Ihrer Versicherung (Ihrem Versicherungsmakler) bekannt geben sollten? Andernfalls kann in jedem Schadensfall erhebliche Unterversicherung oder auch Leistungsfreiheit drohen.
…Sie als Betriebsinhaber auch an sich denken sollten? Es gibt hier sehr gute Absicherungsmöglichkeiten, die Sie auf jeden Fall berücksichtigen sollten. - Service
Unser Tipp für Bauherren, Planer und Bauunternehmer
Das Baugewerbe birgt viele, unvorhergesehene Risiken für Sie. Egal ob Sach- oder Personenschaden... es gibt Möglichkeiten, wie Sie einen Schaden vermeiden bzw. ihn gering halten können...
SERVICE: Was tun bei einem Schaden?
Sehen Sie hier im Überblick, was Sie im Schadensfall unbedingt beachten müssen.
SERVICE: Polizzenschnellcheck Haftpflicht Baugewerbe
Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung stichprobenartig auf die wichtigsten Dinge. Sollte etwas fehlen, lassen Sie sich unbedingt von einem Versicherungsmakler beraten!
ACHTUNG, Versicherungspflicht ab 01.01.2014
Für bestehende Gewerbe gilt ab 01.01.2014 die Versicherungspflicht. Baumeistergewerbe, die neu angemeldet werden, müssen den Versicherungsnachweis (mind. VS EUR 1 Mio.) bereits bei der Anmeldung erbringen.
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