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Reiseabbruch und Storno

Der Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Kaum etwas toppt die Vorfreude auf die langersehnte Reise, und umso ärgerlicher ist es dann, wenn diese aus irgendeinem Grund wieder storniert oder frühzeitig abgebrochen werden muss. Damit Sie in einem solchen Fall wenigstens Ihr Geld zurückbekommen, gibt es die Reisestorno- und Reiseabbruchsversicherung.

Ohne eine Versicherung ist der Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise nur in Ausnahmefällen möglich. Hier muss es zu einem Schaden oder einer Gefahr durch höhere Gewalt kommen, etwa zu einer Naturkatastrophe, einer Epidemie, Krieg oder politischen Unruhen. Der Urlaub und die Gefahrensituation müssen außerdem noch sowohl geographisch als auch zeitlich nah beieinander liegen. Vereinzelte Unruhen gelten zudem noch nicht als höhere Gewalt. Tritt der Kunde also wegen eines Terroranschlages im Urlaubsort von der Reise zurück, so fallen Stornokosten in vollem Umfang an. Weiten sich die Anschläge auf eine ganze Region aus, so kann kostenfrei storniert werden, sofern derartige Umstände zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt waren, da das Risiko ansonsten als bewusst in Kauf genommen gilt.

Auch persönliche Gründe wie eine Erkrankung oder ein Unfall des Reisenden oder ein unerwarteter Todesfall in der Familie berechtigen noch nicht automatisch zum kostenlosen Rücktritt oder Reiseabbruch. Um in genau diesen und noch anderen Fällen nicht auf den Kosten Ihrer Reise sitzen zu bleiben, gibt es die Reisestorno- und Reiseabbruchsversicherung.

Befinden Sie sich in der Situation, dass Sie eine Reise vor Reiseantritt aus einem versicherten Grund stornieren müssen, so erstattet die Reisestornoversicherung Ihnen die Stornokosten zurück. Kurz vor Reiseantritt betragen diese bei vielen Reiseanbietern gut und gerne 85 % der Reisepreises und in manchen Fällen bezahlt man trotz Nichtantritt sogar den vollen Betrag der Reise.

Sind Sie hingegen bereits gut am Urlaubsort angekommen und müssen Ihre Reise abbrechen und verfrüht zurück nach Hause zu kehren, so werden Sie von der Reiseabbruchsversicherung gedeckt. Hierbei werden die gebuchten und noch nicht genutzten Reiseleistungen sowie die zusätzlichen Rückreisekosten von der Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

Vor dem Abschluss einer Reisestorno- und Reiseabbruchsversicherung sollten Sie sich die versicherten Storno- und Abbruchsgründe sehr genau ansehen, da diese stark von Versicherer zu Versicherer variieren. Auf jeden Fall versichert sein sollten unerwartete und schwere Erkrankung und Unfall der Reisenden, Todesfall eines Familienangehörigen, unerwartete Schwangerschaft und erheblicher Schaden am Eigentum, zum Beispiel durch einen Brand im eigenen Heim.

Zusätzlich zu diesen wichtigsten, sind den zusätzlich versicherbaren Gründen (fast) keine Grenzen gesetzt. So kann je nach individuellem Fall zum Beispiel die Option der Erstattung des Einzelzimmerzuschlages bei Ausfall des Mitreisenden Sinn machen, oder die Übernahme der Rückkehr an den Urlaubsort nach einer Reiseunterbrechung – beispielsweise wegen des Todes eines Angehörigen – eine Ergänzung sein, die sich bei einem langen und weit entfernten Auslandsaufenthalt auszahlt.

Gerade für längere Auslandsaufenthalte und jüngere Reisende bietet sich der Blick auf Spezialversicherungen an: So kann Stornoschutz etwa bei der Absage des Auslandssemesters durch die Universität, bei Absage oder Verschiebung des Auslandspraktikums, Ablehnung des Visums genau so versichert werden wie der Reiseabbruch Minderjähriger aufgrund von Heimweh.

Abgesehen von der Versicherung verschiedenster Storno- oder Reiseabbruchsgründe bieten manche Versicherungen auch noch die Möglichkeit einen Verspätungsschutz, auch inklusive Nachreisekosten, zu inkludieren. Wann Sie das brauchen könnten? Zum Beispiel wenn Sie aufgrund eines Verkehrsunfalles auf dem Weg zum Flughafen oder Ähnlichem Ihren Abflug verpassen. Je nach Polizze können Sie sich die Mehrkosten für die Nächtigung und Verpflegung sowie auch die Flugkosten für die Nachreise am nachfolgenden Tag rückerstatten lassen.

Ihr EFM Versicherungsmakler steht Ihnen gerne für offene Fragen zur Verfügung und hilft Ihnen, den für Sie am besten geeigneten Versicherungsschutz zu finden.

Auf dem Weg zum Flughafen ist der Koffer plötzlich weg, beim entspannten Flanieren an der Strandpromenade entreißt Ihnen jemand die Handtasche, bei der Rückkehr am Abend ist das Hotelzimmer unversperrt und durchwühlt... Wie Sie sich vor Einbruch, Raub und Diebstahl im Urlaub schützen können, erfahren Sie hier.

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